Baufinanzierung vorzeitig kündigen: Diese Gebühren erwarten Sie

Eine Baufinanzierung vorzeitig zu kündigen kann Sie teuer zu stehen kommen. Kündigen Sie nämlich vor Ablauf der Zinsbindungsfrist, wird meist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese beträgt bis zu 20 % der verbleibenden Darlehenssumme und ist meist unverständlich aufgeschlüsselt. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel!

Vor fünf Jahren haben Sie mit Ihrer damaligen Partnerin den Entschluss gefasst für Sie und den Nachwuchs ein Haus zu kaufen und sich somit einen Traum für Ihre kleine Familie zu erfüllen. Sie haben sich für eine Baufinanzierung über einen Kredit bei einer Bank entschieden und dachten, alles sei geregelt.

Immer wieder spielt das Leben leider nicht so wie man es plant und Beziehungen und somit auch Träume zerbrechen. Für einen alleine ist die Finanzierung einer Immobilie häufig nicht tragbar, weshalb das Haus verkauft und die Hypothek gekündigt werden soll. Auch ein Todesfall oder Arbeitslosigkeit können Gründe sein, weshalb ein Kredit nicht mehr weiter finanziert werden kann.

Hohe Kosten bei vorzeitiger Kündigung einer Baufinanzierung

Meist ist die vorzeitige und außerplanmäßige Kündigung eines Darlehensvertrags für den Darlehensnehmer mit hohen Kosten verbunden. Eine kurze Zeitspanne reicht in der Regel nicht aus, um für die gekaufte Immobilie einen höheren Verkaufspreis zu erzielen als noch vor einigen Jahren. Zusätzlich schmälern die Kosten für den Verkauf, wie zum Beispiel eine Maklergebühr, die Kosten für Annoncen, die Kosten für einen Notar und sonstige Gebühren die Rendite.

Das, was Hausbesitzer aber in der Regel am Teuersten zu stehen kommt, ist die vorzeitige Kündigung des Kredits bei der Bank. Dass die Bank aufgrund Ihrer Kündigung auf jahrelange Zinszahlungen verzichten muss, lässt sie sich gerne mit einem bis zu fünfstelligen Betrag entschädigen. Dieser Schadensersatz ist ein gutes Recht der Bank und häufig der Grund für Streitigkeiten zwischen der Bank und dem Kreditnehmer.

Warten Sie unter Umständen das Ende der Zinsbindungsfrist ab

Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällt im Moment aufgrund des niedrigen Zinsniveaus besonders hoch aus, was bei einer vorzeitigen Kündigung extra ärgerlich ist. Derzeit liegt die Vorfälligkeitsentschädigung bei 17 bis 20 % der noch verbleibenden Hypothekensumme. Steht also noch eine Tilgung von 50.000 Euro aus, so können bis zu 10.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden.

Teilweise kann es günstiger sein, das Ende der Zinsbindungsfrist noch abzuwarten, und dann erst den Kredit regulär zu kündigen. So ist die Zinsbindungsfrist entscheidend, nach wie vielen Jahren Kreditnehmer ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen können.

 

Lassen Sie sich beraten, wenn es um eine Vorfälligkeitsentschädigung geht

Bei einer Zinsbindung von fünf Jahren, kann der Kredit nach fünf Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Steht nach vier Jahren und ein paar Monaten die Entscheidung fest, den Kreditvertrag aufzulösen, so kann es günstiger sein noch bis zum Ende der Zinsbindung zu warten. Bei einer Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren können Sie bereits nach 10 Jahren aus dem Vertrag herauskommen.

Wenn Sie die Kündigung Ihres Vertrags in Angriff nehmen und Ihnen die Bank die Höhe der Vorfälligkeitsentscheidung mitteilt, sollten Sie diese auf jeden Fall gründlich prüfen und versuchen zurückzuverfolgen, wie sich der Betrag zusammensetzt. Häufig ist die Entscheidung der Bank intransparent und nur schwer nachzuvollziehen, weshalb Sie sich in jedem Fall Hilfe durch einen Experten besorgen sollten.

Bearbeitungsgebühren, ersparte Verwaltungskosten, ersparte Risikokosten und der Wiederanlagezins sind alles Aspekte, die in der Berechnung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung nachvollzogen werden sollten.

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