Jugendliche Azubis sind von der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung her noch nicht so weit wie ihre volljährigen Kollegen. Sie sind weniger belastbar. Allerdings bringt so mancher Beruf erhebliche Belastungen mit sich. Aus diesem Grund müssen Azubis unter 18 eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen.
Aufgrund der ärztlichen Untersuchung wird dem Auszubildenden bescheinigt: Er ist geeignet für diesen Ausbildungsberuf. Es bestehen aus Sicht des beurteilenden Arztes keine Bedenken – trotz seines Alters. Azubis unter 18 müssen diese Bescheinigung ihrem Ausbildungsbetrieb vorlegen und das vor Beginn der Ausbildung.
Ärztliche Untersuchung eines Azubis nicht bescheinigt – was dann?
Konkret bedeutet das: Die Bescheinigung, dass die ärztliche Untersuchung stattgefunden hat, muss spätestens am 1. Ausbildungstag vorliegen und dem Ausbildungsbetrieb zu Beginn des Tages ausgehändigt werden.
Ein Kompromiss nach dem Motto: “Ich gehe heute im Anschluss an den 1. Ausbildungstag zum Arzt“ ist nicht akzeptabel. Passiert nämlich ein Unfall oder ein minderjähriger Azubi ohne Bescheinigung erleidet einen Schwächeanfall, dann kann das auf den Ausbildungsbetrieb zurückfallen.
Folgerung: Minderjährige Auszubildende ohne Bescheinigung einer ärztlichen Untersuchung schicken Sie umgehend zum Arzt, bevor er die Ausbildung aufnimmt. Informieren Sie darüber auch seine Eltern. Eventuell sind sie daran interessiert, den Auszubildenden zu begleiten oder bei der Arztwahl behilflich zu sein.
Übrigens: Die ärztliche Untersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn der Ausbildung stattgefunden haben.