Azubi mit Nebenjob – das ist wichtig

Wenn Ihr Azubi einen Nebenjob ausüben will, dann müssen Sie als Ausbilder über Detailwissen verfügen. Eines geht nämlich nicht: dem Azubi den Nebenjob verbieten. Aber eine Art Kontrollpflicht, was die gesamte Arbeitszeit angeht, haben Sie schon.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Ausbildungsbetrieb seinem Azubi eine Nebentätigkeit verbieten kann. Das geht nämlich nicht. Auch dann nicht, wenn der Azubi zu Ihnen kommt und Sie um Einwilligung bittet, was gar nicht so selten vorkommt. Beide Seiten sollten wissen: Der Azubi muss keineswegs um Erlaubnis fragen. Er muss Sie aber über die Nebentätigkeit informieren.

Sie haben also kein Veto-Recht. Wenn der Azubi unbedingt zusätzlich arbeiten will, weil er mehr Geld verdienen möchte, dann kann er das tun. Allerdings muss er die gesetzlichen Bestimmungen zur maximalen wöchentlichen Arbeitszeit beachten. Diese Werte dürfen nämlich auch mit Nebenjob nicht überschritten werden.

Für volljährige Auszubildende gilt

Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die maximale wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden – verteilt auf 6 Wochenarbeitstage.

Für minderjährige Auszubildende gilt

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt die maximale wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Auch hier kann der Samstag genutzt werden.

Das bedeutet: Gerade minderjährige Auszubildende haben für die Ausübung eines Nebenjobs eher wenige Möglichkeiten. In der Regel bleiben nur maximal 3 Stunden, die beispielsweise an einem Samstag zusätzlich gejobbt werden dürfen. Bei volljährigen Auszubildenden ist der Spielraum deutlich größer und beträgt in der Regel mindestens 8 Wochenstunden. Da kann sich eine Nebentätigkeit schon mal lohnen.

In beiden Fällen gilt: Wenn Sie der Azubi über sein Vorhaben informiert, weisen Sie ihn auf die maximal zulässige Wochenstundenzahl hin. An die hat er sich dann zu halten. Hält er sich nicht daran, können Sie ihn mit Setzung einer angemessenen Frist auffordern, (im Sinne des Ausbildungserfolgs) die Nebentätigkeit einzuschränken oder notfalls aufzugeben.