Auslandsaufenthalt und Auswanderung: Denken Sie an Ihre Altersversorgung!

Auslandsaufenthalt und Auswanderung: Bei einer zeitweisen oder dauerhaften Tätigkeit im Ausland gelten besondere Regeln in Bezug auf die Altersversorgung. Auch wer als Rentner ins Ausland geht, sollte sich auskennen.

Die Auswanderzahlen erreichen Rekordhöhen. Viele Menschen kehren ihrer Heimat Deutschland für einige Zeit oder auch dauerhaft den Rücken. Dies sind meist Arbeitnehmer, die schon jahrelang in die deutschen Versorgungssysteme eingezahlt haben. Je nach Art der Altersvorsorge gelten verschiedene Vorschriften, die die Ansprüche für diese Fälle regeln.

Bei Auslandsaufenthalt rentenversicherungspflichtig?
Wird ein Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit ins Ausland entsandt, behält also seinen deutschen Arbeitsvertrag, bleibt er zunächst in Deutschland sozialversicherungspflichtig, zahlt also auch Beiträge zur Rentenversicherung. Schließt er im Ausland einen neuen Arbeitsvertrag ab, unterliegt er den im jeweiligen Land gültigen Vorschriften zur Rentenversicherung.

Die Ansprüche, die er in Deutschland erworben hat, werden nicht dorthin übertragen. Stattdessen bleiben die Anwartschaften bestehen und er erhält später neben seiner Auslandsrente eine Zahlung der deutschen Rentenversicherung. Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf sind i.d.R. zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen.

Besonders vor einem Wechsel in ein Land außerhalb der EU ist eine Beratung bei der Rentenversicherung dringend anzuraten.

Riester-Rente bei Auslandsaufenthalt
Besteht in Deutschland keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, erlischt der Anspruch auf Förderung eines Riester-Vertrages. Bei einem Wechsel in ein Land außerhalb der EU oder es Europäischen Wirtschaftsraums droht sogar die Rückzahlung der bisher erhaltenen Förderungen.

Verträge können beitragsfrei gestellt oder aus Eigenmitteln bedient werden. Auch in der Auszahlungsphase ist entscheidend, wo der Begünstigte wohnt. Außerhalb Europas sind Steuervorteile zurückzuzahlen!

Betriebliche Altersversorgung bei Auslandsaufenthalt
Die Regelungen zur Betrieblichen Altersversorgung sind abhängig vom gewählten Versorgungsmodell. Bei einer Entgeltumwandlung ist zu beachten, dass diese eine steuerliche Förderung darstellt, die natürlich nicht mehr besteht, wenn in Deutschland aufgrund des Auslandsaufenthaltes keine Steuern mehr gezahlt werden. Werden Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung in Anspruch genommen, sind ggf. die Steuergesetze des Gastlandes zu beachten.

Bei Auslandsaufenthalt ausführlich beraten lassen
Die ohnehin nicht einfache Thematik der Altersvorsorge wird durch einen zeitweisen oder dauerhaften Auslandsaufenthalt kompliziert. Um Überraschungen während der Tätigkeit im Ausland oder auch später im Bezugszeitraum zu vermeiden, sollte sich jeder, der einen Umzug ins Ausland plant, ausführlich beraten lassen.