Ausbildungszeugnis auch in englischer Sprache ausstellen?

Zu Recht kann Ihr Auszubildender verlangen, zum Ende der Ausbildung ein Ausbildungszeugnis zu erhalten. Bewirbt er sich damit auch im Ausland, dann nutzt ihm das Zeugnis in deutscher Sprache allerdings wenig. Wer aber bezahlt die Übersetzung?

Die Globalisierung schreitet voran und damit wird es immer wichtiger, Fremdsprachen zu beherrschen. Manch ein Azubi, der seine Ausbildung hinter sich hat, bewirbt sich auch im Ausland. Kann er daher von Ihnen verlangen, dass Sie sein Ausbildungszeugnis in einer Fremdsprache ausstellen?  

Die Antwort auf diese Frage ist: ja und nein. Ja, er kann die Übersetzung in bestimmte Sprachen verlangen. Nein, von Ihnen kann er das nicht verlangen. Er muss sich dafür vielmehr an die Kammer wenden. Und genau diesem Tipp sollten Sie dem daran interessierten Azubi mit auf den Weg geben.

Wenn er sein Ausbildungszeugnis ins Englische oder ins Französische übersetzt haben will, dann ist die für die Ausbildung zuständige Kammer zur Umsetzung verpflichtet. Diese Regelung gibt es seit der letzten Reform des Berufsbildungsrechts im Jahr 2005. Das Recht des Auszubildenden auf eine Zeugnisübersetzung findet sich in §37 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes wieder.

Ihre Auszubildenden, die ihr Ausbildungszeugnis übersetzen lassen wollen, sollten allerdings beachten,

  • dass Sie bei der Kammer die Übersetzung beantragen müssen und
  • dass sich dieses Recht nur auf die Sprachen Englisch und Französisch bezieht.  

Beachten Sie: Den Azubis entstehen für die Übersetzung des Ausbildungszeugnisses keine Kosten oder zusätzliche Gebühren. Das gilt im Übrigen nicht für Absolventen einer Weiterbildungsmaßnahme. Bei íhnen kann die Kammer Gebühren berechnen.