Ausbildungsplätze: Lassen Sie sich die Lohnsteuerkarte neuer Azubis bei Anschluss des Ausbildungsvertrags geben
Lassen Sie sich bereits vor Ausbildungsbeginn (am besten direkt nach Vertragsabschluss) die Lohnsteuerkarte des Auszubildenden geben. Das hat 3 Vorteile für das Unternehmen:
- Ist die Lohnsteuerkarte „vergeben" wird der Schulabgänger in aller Regel seine Bewerbungsaktivitäten einstellen.
- Selbst wenn ihm noch ein weiterer Ausbildungsplatz angeboten wird – die Hürde, die Lohnsteuerkarte wieder abzuholen, liegt für den jungen Menschen sehr hoch.
- Wenn der Auszubildende sich dennoch für ein anderes Unternehmen entscheidet, müssen Sie ihm die Lohnsteuerkarte natürlich sofort zurückgeben. Aber wenigstens wissen Sie so auch frühzeitig Bescheid und können sich nach einem anderen Auszubildenden umsehen, solange der Bewerbermarkt noch nicht leergefegt ist.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: