Ausbildungsnachweis: Pflichten des Azubis und Ihre Pflichten

Rund um den Ausbildungsnachweis gibt es Pflichten für beide Seiten: für den Auszubildenden und für Sie als Ausbilder. Wird den Pflichten nicht nachgekommen, kann das unangenehme Konsequenzen haben. Beispielsweise ist eine Teilnahme des Auszubildenden an der Abschlussprüfung dann möglicherweise gefährdet.

Der Auszubildende muss einen schriftlichen Ausbildungsnachweis (früher: Berichtsheft) führen. Das ist unumgänglich. Denn spätestens zur Abschlussprüfung muss er einen vollständischen Ausbildungsnachweis vorlegen. Tut er das nicht, dann wird er zur Prüfung nicht zugelassen.

Wichtig: Der Auszubildende sollte den Ausbildungsnachweis tatsächlich regelmäßig führen. Das kann täglich sein, sollte aber zumindest wöchentlich geschehen. Holt er das Führen des Ausbildungsnachweises erst kurz vor der Abschlussprüfung nach, dann bringt das nicht nur den Ausbildungsablauf durcheinander. Dem Azubi geht dadurch auch wertvolle Zeit verloren, die er zur Prüfungsvorbereitung nutzen könnte.  

Ausbildungsnachweis führen: Auch Sie haben etwas davon 
Beachten Sie, dass der Auszubildende im Ausbildungsnachweis nicht nur seine betriebliche Ausbildung dokumentiert. Auch der Berufsschulstoff muss im Ausbildungsnachweis aufgeführt werden.

Das regelmäßige Führen des Ausbildungsnachweises ist auch für Sie als Ausbildungsverantwortlicher von Vorteil. Sie können nämlich so kontrollieren, ob alle Ausbildungsziele im jeweiligen Abschnitt auch tatsächlich erreicht wurden. Gleichen Sie daher den Ausbildungsrahmenplan regelmäßig mit dem Ausbildungsnachweis ab. So entdecken Sie Lücken und können darauf reagieren.  

Ihre Pflichten rund um den Ausbildungsnachweis  

  1. Kontrollieren Sie den Ausbildungsnachweis regelmäßig und kündigen Sie das auch an. So erhöhen Sie die Bereitschaft, die Ausbildung auch tatsächlich zu dokumentieren. Zudem können Sie dann rechtzeitig auf Mängel reagieren.  
  2. Halten Sie den Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises an. Weisen Sie am besten gleich zu Beginn der Ausbildung darauf hin. Das kann auch auf einem "Merkzettel für Azubis“ geschehen, den Sie den neuen Auszubildenden aushändigen. Wiederholen Sie die Erinnerung von Zeit zu Zeit mündlich – bei Problemfällen ggf. auch schriftlich.  
  3. Geben Sie Ihren Auszubildenden auch tatsächlich Zeit, den Ausbildungsnachweis zu führen. Das dürfen sie nämlich während der betrieblichen Ausbildungszeit erledigen. Sie können dazu auch einen regelmäßigen Termin vorschlagen, der dann auch von den Ausbildungsabteilungen akzeptiert wird. Sinnvoll ist ein Termin zum Ende der Woche.