Ausbildungsfremde Tätigkeiten vermeiden

Ausbildungsfremde Tätigkeiten haben in der Ausbildung nicht zu suchen. Dies ist recht einfach gesagt und geschrieben. Allerdings ist nicht immer eindeutig, wann man von einer ausbildungsfremden Tätigkeit sprechen kann. Für Sie als Ausbilder ist diese Frage von großer Bedeutung.

Man liest immer wieder von krassen Fällen, in denen Auszubildende von ihrem Ausbildungsbetrieb ausgebeutet werden. Da werden angehende Handwerker als Putzkraft missbraucht oder Bürokauffrauen als Kindermädchen für den Nachwuchs des Chefs. Weiterhin beliebt: Kleine Einkäufe, die über das Geschäftliche hinausgehen, oder die Pflege eines Kraftfahrzeugs, damit der Vorstand wieder in angemessenem Glanz zum Golfplatz fahren kann. Diese zum Teil überspitzten Beispiele zeigen, was natürlich auf gar keinen Fall geht. Allerdings ist die Situation in der Regel nicht so eindeutig wie hier geschildert.

Wenn Sie als Ausbilder beispielsweise von Ihrem Azubi verlangen, dass er das Lager auskehrt, dann ist nicht automatisch davon auszugehen, dass hier eine ausbildungsfremde Tätigkeit vorliegt. Denn schließlich gehört das Säubern des eigenen Arbeitsplatzes praktisch zu jedem Beruf dazu. Für einen angehenden Fachlageristen oder gegebenenfalls auch für einen Groß- und Außenhandelskaufmann, der häufiger im Lager zu tun hat, ist das gelegentliche Säubern dieses Umfeldes durchaus Teil der Ausbildung. Das bedeutet nicht, dass er solche Arbeiten häufig oder sogar täglich machen muss. Allerdings in einem angemessenen Umfang, um den eigenen Arbeitsplatz ordentlich zu gestalten und ohne das andere Ausbildungsziele darunter leiden, können Sie einen Azubi hierfür durchaus einsetzen.

Beachten Sie: Erwecken Sie niemals den Eindruck, dass Sie eine Arbeitskraft einsparen, indem Sie einen Auszubildenden häufig für Säuberungsarbeiten einsetzen. Hier wäre die Schwelle der Zumutung klar überschritten und der Azubi würde völlig zu Recht eine solche Arbeit verweigern.

Was ist mit Kopieren und Kaffee kochen?

Leider ist auch das Kopieren eine beliebte Tätigkeit, die manch ein Auszubildender viel zu häufig zu erledigen hat. Das bedeutet nicht, dass ein Azubi am Kopierer nichts zu suchen hat. Im Gegenteil: Kopiertätigkeiten gehören zu vielen kaufmännischen und verwaltenden Berufen dazu. Ein Auszubildender kann jedoch nicht derjenige sein, der sämtliche Kopierarbeiten für alle Kollegen erledigt und bei dem dann in der Folge andere Ausbildungsziele zu kurz kommen.

Auch das Kaffeekochen wird häufig als Beispiel aufgeführt, was Auszubildende teilweise gegen ihren Willen aufgebrummt bekommen. In der Regel hat diese Tätigkeit mit der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes – und genau die ist entscheidend – nichts zu tun. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Azubi niemals Kaffee kochen darf. Schließlich arbeitet er in einem sozialen Umfeld, in dem auch solche Dinge möglicherweise zu organisieren sind. Gibt es beispielsweise ein bestimmtes Schema, wann welcher Mitarbeiter mit solchen Aufgaben zu betrauen ist, dann kann auch der Azubi hierbei integriert werden. Das ist kein Problem. Ein Problem läge allerdings dann vor, wenn eine angehende Bürokauffrau weite Teile ihrer Arbeitszeit in der Küche verbringt.