Ausbildungsende: Azubi muss Ihnen das Prüfungsergebnis mitteilen

Das Ausbildungsende ist genau dann gekommen, wenn der Prüfungsausschuss den Azubi über das Ergebnis seiner bestandenen Abschlussprüfung informiert. Wie aber erfahren Sie von der bestandenen Prüfung? Nach einem Gerichtsurteil das Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg muss der Azubi Sie informieren.

Wann genau ist das Ausbildungsende gekommen? Das ist keineswegs so eindeutig, wie es zunächst aussieht. Im Ausbildungsvertrag steht zwar ein Datum, aber in aller Regel ist das dort vermerkte Ausbildungsende reine Theorie. Die Ausbildung endet nämlich dann, wenn der Prüfungsausschuss nach der Abschlussprüfung dem Azubi das Prüfungsergebnis mitteilt.  

Und warum ist das für Sie als Ausbildungsverantwortlicher so wichtig? Ganz einfach: Ist das Ausbildungsende erreicht, dürfen Sie den Azubi nämlich nicht mehr arbeiten lassen. Es sei denn, sie wollen ihn unbefristet übernehmen. Lassen Sie ihn nämlich mit Ihrer Duldung nach bestandener Abschlussprüfung arbeiten, begründen Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag. 

Azubi muss sie über Ausbildungsende informieren  
Voraussetzung ist natürlich: Sie wissen, dass die Prüfung stattgefunden und der Azubi sie auch bestanden hat. Und wie erfahren Sie das? Dazu hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein weit reichendes Urteil gefällt (Az. 13 Sa 330/07 vom 20.4.2007). Danach muss der Auszubildende Sie nämlich über seine erfolgreiche Abschlussprüfung und damit das Ausbildungsende in Kenntnis setzen.  

Damit sind Sie als Ausbildungsverantwortlicher entlastet, das Ausbildungsende selbst durch Nachfragen beim Azubi oder bei der Kammer in Erfahrung zu ziehen. Werden Sie Ihrerseits durch den Azubi informiert, dass die Prüfung bestanden wurde, können Sie alle Maßnahmen treffen, damit Sie nicht versehentlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründen:  

  • Weisen Sie den Auszubildenden unmittelbar nach der Information über das Ausbildungsende darauf hin, dass er nicht mehr arbeiten / sich ausbilden lassen darf. Im Zweifelsfall lassen Sie sich ein entsprechendes kurzes Informationsschreiben abzeichnen. Tipp: Das können Sie auch vor der Prüfung der Auszubildenden tun, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen.  
  • Informieren Sie auch die betroffenen Fachabteilungen und die Ausbilder vor Ort über das Ausbildungsende. Auch sie sollten keineswegs ein Weiterarbeiten dulden.  
  • Ergreifen Sie die üblichen formellen Maßnahmen, die zum Ausbildungsende erforderlich sind, indem Sie beispielsweise die “Papiere“ für den ehemaligen Azubi fertig machen: Dazu gehören Zeugnis, Arbeitsbescheinigung, Urlaubsbescheinigung und so bald wie möglich auch die Lohnsteuerkarte.