Was kann die Ausbildungszeit für die zweite Ausbildung verkürzen?
Um die Ausbildungszeit der zweiten Ausbildung zu verkürzen, müssen sowohl der Auszubildende als auch der Ausbilder einen Antrag auf Verkürzung stellen. Im Berufsbildungsgesetz ist in §8 geregelt, welche Bedingungen zu einer Verkürzung der zweiten Ausbildung führen können.
Bei einer bereits abgeschlossenen ersten Berufsausbildung kann die zweite Ausbildung um 12 Monate verkürzt werden. Das in der Ausbildung gezahlte Gehalt erhöht sich jedoch nicht. Die eingesparte Ausbildungszeit wird am Ende der zweiten Ausbildung abgezogen. Das bedeutet für den Auszubildenden, dass er mit dem Gehalt beginnt, das im ersten Ausbildungsjahr zu zahlen ist.
Können für die zweite Ausbildung Fördermittel abgerufen werden?
In einer zweiten Ausbildung kann keine BAB mehr beansprucht werden, aber es können zum Beispiel der Bezug von Kindergeld oder Unterhaltsansprüche an die Eltern geltend gemacht werden. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, beim zuständigen Kostenträger Wohngeld zu beantragen.
Das Kindergeld, das normalerweise Ihren Eltern zustehen würde, ist von Ihren Eltern an Sie weiterzugeben, wenn Ihren Eltern keine Kosten für Sie entstehen. Häufig scheuen sich die Leute, eine zweite Ausbildung zu beginnen, weil die Unterhaltsfrage während dieser zweiten. Ausbildung schwer zu klären ist.
Warum kann die zweite Ausbildung verkürzt werden?
Die Gründe, die zu der Verkürzung der zweiten Ausbildung führen können, sind unter anderem verschiedene Schulbildungen oder der Besuch einer Berufsfachschule, ebenso aber ein Lebensalter, das über dem 21. Lebensjahr liegt. Weiterhin werden auch die bereits gesammelten Berufs- und Lebenserfahrungen als Grund für eine Verkürzung der zweiten Ausbildung angesehen. Ein Rechtsanspruch auf eine Verkürzung der Ausbildungszeit besteht allerdings nicht.
Bildnachweis: Kzenon / stock.adobe.com