Ausbildungs- und Lernmittel – welche Kosten trägt der Betrieb?

Die Unterscheidung zwischen Ausbildungsmittel und Lernmittel ist im Hinblick auf die Finanzierung besonders wichtig. Denn das Berufsbildungsgesetz (BBiG) nimmt Sie als Ausbildungsbetrieb in die Pflicht – allerdings nur in Bezug auf Ausbildungsmittel.

Sie als Ausbildungsbetrieb sind nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 (BBiG) dazu verpflichtet, dem Azubi die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen und auch zu finanzieren.

Was sind Ausbildungsmittel?

Ausbildungsbetriebe sind dazu verpflichtet, ihren Azubis Werkzeuge, Maschinen, Büroeinrichtung, Software usw. kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für so genannte Werkstoffe wie Holz, Metall und andere Materialien und Gegenstände, mit denen der Auszubildende arbeitet, und auch für Verbrauchsmaterialien.

Diese Regelung findet zum einen für die betriebliche Ausbildung, also für den Alltag, Anwendung, zum anderen aber auch für das Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung. Alle Werkstoffe und Werkzeuge, die hierfür benötigt werden, stellen Sie dem Azubi kostenfrei zur Verfügung. Allerdings: In der Regel gilt das nicht für Fahrt- und Übernachtungskosten, die im Zusammenhang mit einer Prüfung anfallen könnten. Beachten Sie darüber hinaus: Selbst wenn die Prüfung erst nach Ende der vertraglichen Ausbildungszeit abgelegt wird, sind Sie bezüglich der Werkstoffe und Werkzeuge in der Finanzierungs- und Bereitstellungspflicht.

Für Lernmittel der Berufsschule gelten andere Regeln

Nicht finanzieren müssen Sie das, was in den Bereich Berufsschule fällt. Lernmittel wie Schulbücher, Arbeitshefte, Taschenrechner usw. muss der Auszubildende selbst beschaffen und auch finanzieren. Selbstverständlich sind hier auch seine Eltern möglicherweise in der Pflicht – das gilt vielfach auch für Azubis, die bereits 18 Jahre oder älter sind.

Allerdings muss berücksichtigt werden, dass es bezüglich der Berufsschule länderspezifische Unterschiede gibt. Wer Schulbücher finanziert, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Manche Länder gewährleisten im Rahmen der Lernmittelfreiheit, dass Azubis und deren Eltern kaum zur Kasse gebeten werden. In anderen Ländern wiederum sind die Regelungen nicht allzu großzügig und die Selbstbeteiligung fällt entsprechend größer aus.