Ausbildung: Wer trägt die Vorstellungs- und Bewerbungskosten?

Wenn sich Schulabgänger um einen Ausbildungsplatz bemühen, kommt es in so gut wie allen Fällen zu Vorstellungsgesprächen. Dabei stellt sich – wie bei normalen Arbeitsplätzen auch – die Frage, welche Bewerbungskosten der Ausbildungsbetrieb übernimmt.

Wenn Sie als Ausbildungsverantwortlicher Schulabgänger zu einem Vorstellungsgespräch einladen, dann sollte Ihnen klar sein, dass Kosten anfallen können. Sie haben nämlich die Verpflichtung, Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu tragen. Auf der anderen Seite können Sie davon ausgehen, dass normalerweise selten Verpflegungskosten und äußerst selten Übernachtungskosten anfallen. Denn Bewerber um einen Ausbildungsplatz kommen in der Regel aus der Region.

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Fahrtkosten: Hier gelten die üblichen Rahmenbedingungen

Doch auch wenn der Anfahrtsweg eher kurz ist, so kann Ihnen der Bewerber zumindest die Fahrtkosten in Rechnung stellen. Diese müssen Sie dann auch in der Höhe der tatsächlichen Kosten (2. Klasse) oder mit einer Kilometerpauschale von 0,30 € für die Anreise mit dem PKW übernehmen. Verhindern können Sie das nur, wenn Sie dies bereits im Rahmen der Einladung zum Vorstellungsgespräch ausdrücklich ausgeschlossen haben.

Tipp: Gerade in Zeiten des Bewerbermangels ist es nicht zu empfehlen, die Übernahme der Kosten auszuschließen. Denn Sie können davon ausgehen, dass andere Ausbildungsbetriebe, die sich ebenfalls um die besten Bewerber bemühen, dies nicht tun. Mit einer, wenn auch rechtlich möglichen, Verweigerung, die Kosten zu übernehmen, haben Sie denkbar schlechte Aussichten, das Rennen zu machen.

Aus meiner Sicht sollten Sie, um Klarheit zu schaffen und auch ein wenig Werbung für sich selbst zu machen, eine positive Formulierung in die Einladung zum Vorstellungsgespräch aufnehmen. Diese könnte etwa lauten: "Gerne übernehmen wir die Fahrtkosten für die Bahnfahrt 2. Klasse bzw. für die Anfahrt mit dem PKW (0,30 €/km).

Bewerbungskosten: Das ist Sache des Bewerbers

Ganz anders sieht es bei Bewerbungskosten aus. Hier ist der Bewerber selbst in der Pflicht, die entsprechenden Kosten für Bewerbungsmappe, Kopien, Foto und Porto zu tragen. Es gilt aber auch: Die Bewerbungsunterlagen sind Eigentum des Bewerbers. Sie haben also auf jeden Fall die Pflicht, mit diesen sorgfältig umzugehen, diese aufzubewahren und später an abgelehnte Bewerber zurückzuschicken. Das Porto für die Rücksendung müssen Sie selbst übernehmen.