Ausbildung: Wer trägt die Kosten für die Berufsschule?

Die Kosten der Ausbildung tragen zum großen Teil Sie als Ausbildungsbetrieb. Das gilt zum Beispiel für die Vergütung. Was aber ist mit den Kosten im Zusammenhang mit der Berufsschule?

Ausbildung ist teuer. Ein Auszubildender hat das Recht auf eine Vergütung, die mindestens jährlich ansteigt und die in der Regel dem Tarif entspricht. Er benötigt einen Platz, an dem er arbeiten kann. Natürlich hat er das Recht darauf, dass ihm etwas erläutert wird und ihm jemand als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Das kostet Personal und damit Geld.

Die Kosten für Sie als Ausbildungsbetriebs sind also immens. Müssen Sie zusätzlich auch die Kosten im Rahmen der Berufsschule tragen?  

Bundesarbeitsgericht zu den Kosten für die Berufsschule
Welche Kosten fallen denn in der Berufsschule an? Hefte, Taschenrechner und Lehrbücher sind zu kaufen. Anfahrtskosten und ggf. Übernachtungskosten (z. B. bei Blockunterricht) fallen an. Das kann ganz schön teuer werden. Aber sind das tatsächlich Ihre Kosten? Oder muss der Azubi selbst zahlen?

Zu den Kosten für die Berufsschule gibt es ein einschlägiges Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts (6/AZR 381/00 vom 25.7.2002). Danach müssen Sie als Ausbildungsbetrieb weder die Kosten für Lehrmittel noch für Anfahrt und Übernachtung zahlen (bzw. nur im Ausnahmefall, s.u.). Das einzige, was Sie im Zusammenhang mit der Berufsschule zahlen müssen, ist die Ausbildungsvergütung. Auf die hat der Azubi natürlich auch an Berufsschultagen ein Recht.  

3 Ausnahmen, wann Sie Kosten für den Unterricht in der Berufsschule tragen müssen:  

  • Sollte im Tarifvertrag etwas Entsprechendes geregelt sein, dann müssen Sie die Kosten für die Berufsschule im Rahmen dieser Regelung übernehmen.  
  • Gleiches gilt, wenn sich eine entsprechende Klausel im Ausbildungsvertrag befindet.  
  • Zudem müssen Sie für die Kosten aufkommen, wenn der Azubi auf Ihre Veranlassung hin eine nicht staatliche Berufsschule besucht.