Die Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis dauert zwischen einem und vier Monaten. Es ist – im Gegensatz zu einem normalen Arbeitsverhältnis – nicht möglich, auf die Vereinbarung einer Probezeit zu verzichten. Auch dann, wenn Sie sich ganz sicher sind, weil Sie den Azubi möglicherweise persönlich kennen, dass keine Probezeit benötigt ist, so muss sie dennoch mindestens mit einer Zeit von einem Monat im Ausbildungsvertrag stehen.
In den meisten Fällen macht das auch Sinn. Denn auch wenn der Azubi ein Auswahlverfahren durchlaufen hat, wenn er schon beweisen konnte, dass er sich gegen Konkurrenz durchsetzen kann und möglicherweise auch kleine fachspezifische Herausforderungen bewältigt hat, so ist die Praxis im Alltag von anderen Eindrücken geprägt. Es kann durchaus zu Überforderungen kommen, die daran zweifeln lassen, dass ein Azubi das Ausbildungsziel tatsächlich auch erreicht.
Und dann ist noch der relativ wichtige Faktor Verhalten von Bedeutung. Ein neuer Mitarbeiter des Unternehmens – und das ist der Azubi – muss sich natürlich unterordnen können und sein Verhalten den Gepflogenheiten des Betriebs anpassen. Ansonsten kann es zur Beeinträchtigung des Betriebsklimas kommen.
Die Kündigung, falls sie unumgänglich ist, rechtssicher aussprechen
In den meisten Fällen stellt die Probezeit keine unüberwindliche Hürde dar. Viele Auszubildende erfüllen die Erwartungen, die in sie gesetzt sind, oder übertreffen sie sogar. Allerdings gibt es auch die Fälle, bei denen Zweifel aufkommen. Entweder es fehlt die Fähigkeit, genau diesen Ausbildungsberuf zu erlernen. Dann sollte in Erwägung gezogen werden, die Ausbildung in der Probezeit zu beenden und es mit einem anderen Beruf zu versuchen.
Oder aber es fehlt der Wille, etwas für seine Ausbildung und damit für seine Zukunft zu tun. Wenn offensichtlich ist, dass kein Ehrgeiz vorhanden ist, Lücken nicht geschlossen werden und die Ausbildung mit vollkommener Gleichgültigkeit und schlechten Leistungen angegangen wird, auch dann könnte der Ausbildungsbetrieb eine Kündigung in Betracht ziehen. Natürlich nicht, ohne zuvor mit verschiedensten Mitteln versucht zu haben, die Motivation dieses Auszubildenden zu erhöhen.
Nicht zu verkennen ist, dass aber auch der Ausbildungsbetrieb selbst die Probezeit zu überstehen hat. Denn innerhalb des ersten halben Jahren werden mit Abstand die meisten Ausbildungsverhältnisse abgebrochen. In der Regel ist der Azubi hier der Initiator. Möglicherweise ist er enttäuscht von der Ausbildung, hatte völlig falsche Erwartungen oder – was gar nicht so selten vorkommt – er ist einfach unterfordert. Daher sollten Sie als Ausbildungsverantwortlicher diese Aspekte immer genau im Blick haben, damit sich eine entsprechende Ernüchterung, die zum Abbruch führen kann, gar nicht erst einstellt. So werden Sie es schaffen, selbst bzw. für den Ausbildungsbetrieb die Probezeit zu überstehen.
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