Ausbildung verkürzen? Das sollten Sie beachten

Viele Auszubildende wollen ihre Ausbildung gerne verkürzen. Oftmals ist das auch im Interesse der Ausbildungsbetriebe. Allerdings ist eine Verkürzung an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

3 Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen
Verkürzung der Ausbildung ist nicht gleich Verkürzung. Es gibt nämlich insgesamt 3 Varianten, die Lehrzeit zu verkürzen. Im Einzelnen gibt es folgende Möglichkeiten:  

Ausbildung verkürzen durch Anrechnung beruflicher Vorbildung
Bestimmte berufliche Qualifikationen bewirken automatisch, dass die Ausbildung verkürzt werden kann. Beispielsweise gilt das für das Berufsgrundbildungsjahr. Wer dieses in einem relevanten Bereich absolviert hat, der steigt praktisch im 2. Ausbildungsjahr ein (mit entsprechend höherer Vergütung). Seit August 2009 gilt: Ausbildungsbetrieb und Azubi müssen den Antrag auf Verkürzung der Ausbildung gemeinsam bei der Kammer stellen.

Ausbildung verkürzen wegen positiver Erwartung
Ist zu erwarten, dass der Azubi das Ausbildungsziel schneller erreicht, als es die Ausbildungsordnung vorsieht, kann die Ausbildung ebenfalls verkürzt werden. Auch hier ist ein gemeinsamer Antrag bei der Kammer zu stellen. Das ist sowohl vor Beginn der Ausbildung als auch noch während der Ausbildung möglich. Anlässe zum Verkürzen sind sehr gute Leistungen im Laufe der Ausbildung und/oder besonders gute Schulzeugnisse und einschlägige Praktika im Vorfeld der Ausbildung.  

Ausbildung verkürzen wegen Vorziehens der Prüfung
Im Vorfeld der Prüfung kann der Azubi ebenfalls noch erwägen, die Ausbildung zu verkürzen. Er könnte sich nämlich – wenn alle Ausbildungsinhalte bereits vermittelt wurden – ein halbes Jahr früher zur Prüfung anmelden. Allerdings benötigt er für einen entsprechenden Antrag eine positive Stellungnahme des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule. Vorteil hierbei: Der Ausbildungsvertrag muss bei dieser Variante nicht extra geändert werden.