Ausbildung per Aufhebungsvertrag beenden

Im Normalfall endet eine Berufsausbildung mit der bestandenen Abschlussprüfung. Leider ist das aber nicht immer der Fall. Manchmal endet die Ausbildung vorzeitig: durch eine Kündigung oder auch mithilfe eines Aufhebungsvertrags. Worauf müssen Sie achten?

Die vorzeitige Beendigung der Berufsausbildung geht häufig von einer der beiden Vertragsparteien aus – also entweder vom Ausbildungsbetrieb oder vom Auszubildenden. Im Regelfall ist dann die jeweils andere Seite mit dem Ausbildungsabbruch nicht einverstanden. Und unter bestimmten Bedingungen kann der Vertrag tatsächlich einseitig – also durch eine Kündigung – beendet werden.

Der entscheidende Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag besteht darin, dass beim Aufhebungsvertrag das Einverständnis beider Parteien vorliegen muss. Das ist unabdingbar. Im Grunde kann ein Aufhebungsvertrag eine Kündigung nämlich nicht ersetzen – es sei denn, die Kündigungsabsicht gibt es sowohl beim Betrieb als auch beim Auszubildenden. Ist dies der Fall, dann ist der Aufhebungsvertrag tatsächlich häufig die bessere Lösung.

Die Vorteile des Aufhebungsvertrages

Für den Auszubildenden macht es sich einfach besser, im Lebenslauf einen Ausbildungsabbruch, der freiwillig erfolgte, ausgewiesen zu haben. Eine Kündigung von Seiten des Ausbildungsbetriebs sähe da schon erheblich schlechter aus. Außerdem bietet der Aufhebungsvertrag für ihn die Möglichkeit, die Ausbildung sofort und ohne Frist zu beenden.

Das ist bei einer Kündigung in aller Regel nicht der Fall. Der Ausbildungsbetrieb hingegen profitiert davon, dass es die Variante einer Kündigungsschutzklage beim Aufhebungsvertrag nicht gibt. Er hat also eine gewisse Sicherheit, dass die Ausbildung tatsächlich und ohne rechtliche Scherereien beendet wird.

Beide Seiten sollten sich allerdings im Klaren sein, dass es nach der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag kein Zurück mehr gibt. Insbesondere der Azubi könnte seine Unterschrift nämlich bereuen, wenn er einmal darüber geschlafen hat. Insofern sollte er sich gut überlegen und mit einem Fachmann darüber sprechen, ob er seine Ausbildung tatsächlich mithilfe eines Aufhebungsvertrags beenden will.