Ausbildung: Kündigung in der Probezeit nur, wenn es sein muss

Während der Ausbildung sollte eine Kündigung die Ausnahme bleiben. Das gilt auch für eine Kündigung in der Probezeit. Trennen Sie sich von Ihrem Mitarbeiter nur, wenn es unumgänglich ist. Statt die Kündigung innerhalb der Probezeit auszusprechen, nutzen Sie die letzten Wochen der Probezeit besser dafür, Ihrem Wackelkandidaten noch eine letzte Chance zu geben, richtig durchzustarten.

In der Probezeit der Ausbildung vor einer Kündigung überlegen: Hatte der Mitarbeiter genug Chancen?
Ganz entscheidend bei der Beurteilung eines Auszubildenden ist: Hatte er in der Probezeit die Chance zu beweisen, dass er den Anforderungen der Ausbildung gewachsen ist? Oder war er bislang eigentlich eher in einem Umfeld beschäftigt, das für seinen Ausbildungsberuf gar nicht so typisch ist? Falls dies der Fall ist und Sie Zweifel an dessen Eignung haben: Versetzen Sie den Azubi in den letzten Wochen der Probezeit noch in einen anderen Bereich.

Ausbildung: Vor der Kündigung während der Probezeit mindestens 2 Chancen gewähren
War die Probezeit auch durch Konflikte zwischen dem Azubi und seinem Fachausbilder in der Abteilung geprägt? Wissen Sie deshalb jetzt nicht, ob der Auszubildende ein unverbesserlicher Querulant ist oder lediglich die Chemie zwischen beiden Personen nicht stimmte? Auch hier gibt es nur eine Lösung: Ein neues Ausbildungsumfeld und neue Ausbilder, solange die Probezeit für ihren Azubi noch nicht abgelaufen ist. 

Mit Veränderungen in den individuellen Ausbildungsplänen, können Sie auch kurz vor Ende der Probezeit noch jede Menge neue Erkenntnisse gewinnen. Ganz wichtig dabei ist herauszufinden, ob ein Problem prinzipiell existiert oder es den bisherigen Rahmenbedingungen geschuldet war.

Auf jeden Fall gilt: Ein Azubi sollte die Chance haben, sich in mehreren beruflichen Umfeldern zu beweisen, bevor Sie die Notbremse ziehen und ihm die Kündigung noch während der Probezeit aussprechen.