Ausbildung: Kündigen wegen schwacher Leistung?

Manch ein Ausbildungsbetrieb täte es gerne: Kündigen wegen zu schwacher Leistung. Aber, was in normalen Arbeitsverhältnis unter Umständen geht, das ist in der Ausbildung tabu.

Wenn die Leistung in der Ausbildung nicht stimmt, dann stehen Sie als Ausbildungsbetrieb vor einer großen Herausforderung. Wie bekommen Sie die Wende mit diesem Azubi hin, werden Sie sich fragen. Und genau das ist auch genau die richtige Frage. Völlig fehl am Platz ist dagegen die Überlegung: Wie werde ich diesen Azubi los? Kann ich ihm kündigen? 

Um es auf den Punkt zu bringen: In der Probezeit haben Sie Gelegenheit genug, um festzustellen, ob der Azubi für den Beruf geeignet ist. Ist die Leistung bereits in der Anfangszeit mangelhaft und es zeigt sich keine Perspektive auf Besserung, dann ist ein Kündigen innerhalb der Probezeit zu erwägen. Letztlich ist keiner Seite geholfen, wenn ein solcher Azubi übernommen wird und ggf. nach 3 Jahren scheitert, anstatt nach wenigen Monaten den Betrieb oder den Beruf zu wechseln.

Schwache Leistung in der Ausbildung: Kündigen allenfalls in der Probezeit 
Ist die Probezeit allerdings vorbei, dann ändern sich die Vorzeichen: Sie sollten vom Azubi nun überzeugt sein und unterstützen ihn bei seinen und Ihren realistischen Zielen: dem Bestehen der Abschlussprüfung und der Vermittlung von beruflicher Handlungskompetenz.

Sind diese Ziele angesichts der gezeigten Leistung nicht realistisch, dann wurde offenbar etwas übersehen: im Rahmen der Azubi-Auswahl und/oder innerhalb der Probezeit. Insofern ist es wichtig, Bewerber auf Herz und Nieren zu prüfen und ggf. abzulehnen. Aber auch das Kündigen in der Probezeit sollte immer eine Option sein, die aber bei einer guten Bewerber-Selektion nur selten zum Tragen kommen wird. 

Letztlich bleibt die Erkenntnis: Manchmal ist es unvermeidbar, einem Azubi zu kündigen. Dieses Risiko können Sie durch ein professionelles Bewerber-Verfahren minimieren, aber nicht ausschließen. Zur Not bleibt Ihnen (und auch dem Azubi) das Kündigen innerhalb der Probezeit. Das gilt auch für den Fall, dass die Leistung einfach nicht dem Beruf angemessen ist. Eine leistungsbedingte Kündigung nach der Probezeit ist allerdings in der Ausbildung tabu.