Ausbildung in Teilzeit: So funktioniert das

Arbeit in Teilzeit ist heutzutage allgegenwärtig. Ausbildung in Teilzeit dagegen ist eher ungewöhnlich. Aber es ist möglich – allerdings nur, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Manchmal laufen berufliche und private Lebensplanung einfach nicht parallel. Da findet eine Bewerberin den Ausbildungsplatz ihres Lebens und prompt wird sie nach wenigen Monaten schwanger. Was nun, ist jetzt die Frage. Die Ausbildung abzubrechen ist natürlich keineswegs zu empfehlen. Vielmehr sollte ein Weg gefunden werden, Ausbildung und Familie unter einen Hut zu bekommen. Ausbildung in Teilzeit ist jetzt die Lösung für die meisten Probleme.

2 Voraussetzungen für Ausbildung in Teilzeit
Allerdings müssen die Rahmenbedingungen stimmen, denn natürlich kann nicht jeder Azubi mal eben auf "Teilzeit" gehen. 2 Voraussetzungen müssen unabdingbar erfüllt sein:  

  1. Es muss tatsächlich ein berechtigtes Interesse geben. Das bedeutet, der oder die Auszubildende hat tatsächlich ein Kind zu betreuen. Oder – und solche Fälle werden zunehmen – es ist ein pflegebedürftiges Elternteil oder anderes Familienmitglied zu versorgen.  
  2. Zudem müssen Sie als Ausbildungsbetrieb, auch wenn die Ausbildung in Teilzeit stattfindet, erwarten können, dass das Ausbildungsziel erreicht wird. Bestehen hier Unsicherheiten, dann kann die Ausbildungszeit in Jahren auch insgesamt verlängert werden. Dies wäre dann formlos bei der Kammer – mit einer Stellungnahme von Ihnen und von der Berufsschule – zu beantragen.  

Ausbildung in Teilzeit: Was ist mit der Vergütung?
Ob nun in Teilzeit oder in Vollzeit zu vergüten ist, darüber macht das Berufsbildungsgesetz keine Angaben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass im Falle von Ausbildung in Teilzeit die Vergütung tatsächlich entsprechend der reduzierten Ausbildungszeit angepasst werden kann. Das geht unter anderem aus einer Empfehlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages hervor.