Aufzeichnungspflichten: Manchmal sind Stundenaufzeichnungen entbehrlich
Lesezeit: < 1 MinuteIhre Aufzeichnungspflicht ist nicht verletzt, da Sie nach dem o.g. Urteil nur den Nachweis erbringen müssen, dass das Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze bleibt. Dafür genügen, so die bayerischen Richter, der Arbeitsvertrag oder die Aufzeichnungen aus dem Nachweisgesetz.
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