Berufliche und akademische Bildung werden in der Bevölkerung grundsätzlich nicht als gleichwertig angesehen. Ein Studium gilt im Moment als sehr attraktiv, die duale Berufsausbildung hat – trotz eines international hervorragenden Rufs – mit sinkenden Azubi-Zahlen zu kämpfen. Mit dem Aufstiegsstipendium können Sie Studium und Ausbildung kombinieren.
Ehemalige Auszubildende, die während der Ausbildung besonders gute Leistungen erbracht haben und die mittlerweile 2 Jahre Berufserfahrung verbuchen können, können ein Hochschulstudium auf ihre Qualifikation "draufsatteln". Dabei unterstützt sie der Staat im Rahmen des so genannten Aufstiegsstipendiums.
Das Aufstiegsstipendium: 2 Varianten
- Das Studium in Vollzeit. Das bedeutet, dass die berufliche Tätigkeit unterbrochen wird. Die Höhe des Stipendiums beträgt dann monatlich 670 € plus 80 € Büchergeld. Dazu kommt eine Betreuungspauschale für eigene Kinder unter 10 Jahren.
- Das Studium in Teilzeit, also nebenberuflich. Der ehemalige Azubi bleibt berufstätig und erhält eine einkommensunabhängige Förderung in Höhe von 2000 € pro Jahr.
Voraussetzungen, um das Aufstiegsstipendiums in Anspruch zu nehmen
Prüfen Sie als Ausbildungs- oder Personalverantwortlicher, ob einige Ihrer ehemaligen Auszubildenden das Aufstiegsstipendium mit guter Aussicht auf Erfolg beantragen können und auch wollen. Voraussetzungen hierzu sind:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- 2 Jahre Berufserfahrung im Anschluss an die Ausbildung
- ein Nachweis besonderer Leistungsfähigkeit, der in Form einer sehr guten Abschlussprüfung, eines Spitzenergebnisses im Rahmen eines regionalen Leistungswettbewerbs oder auch durch einen begründeten Vorschlag (z. B. durch Sie als Ausbildungsverantwortlicher) erbracht werden kann.
Liegen die Voraussetzungen vor, dann könnte sich der ehemalige Azubi dem 3-stufigen Auswahlverfahren, bestehend aus der Online-Bewerbung, einem Online-Kompetenzcheck und einem Auswahlgespräch, stellen.