Es gelten dieselben Vorschriften für Papierunterlagen und elektronische Unterlagen. Mit dem Löschen nicht mehr benötigter Daten sollten Sie ebenfalls einen Fachmann betrauen.
Dokumentenart
|
Aufbewahrungsfrist
|
Rechnungen
erhaltene/gestellte (in Kopie)
|
10 Jahre
|
Inventarlisten, Geschäftsbücher, Jahresabschlüsse
|
10 Jahre
|
Auftragsbestätigungen
|
6 Jahre
|
Reklamationen
|
6 Jahre
|
Weitere wichtige Unterlagen,
wie z.B. Mietvertrag, Kooperationsverträge
|
6 Jahre
|
unverbindliche Kundenanfragen ohne konkreten Auftragserfolg
|
(nach Ihrem persönlichen Ermessen)
|
schriftliche Korrespondenz fachlicher Art
|
(nach Ihrem persönlichem Ermessen)
|