Aufbewahrungsfrist: Diese Unterlagen können Sie in 2008 vernichten
Es gelten dieselben Vorschriften für Papierunterlagen und elektronische Unterlagen. Mit dem Löschen nicht mehr benötigter Daten sollten Sie ebenfalls einen Fachmann betrauen.
Dokumentenart
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Aufbewahrungsfrist
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Rechnungen
erhaltene/gestellte (in Kopie)
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10 Jahre
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Inventarlisten, Geschäftsbücher, Jahresabschlüsse
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10 Jahre
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Auftragsbestätigungen
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6 Jahre
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Reklamationen
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6 Jahre
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Weitere wichtige Unterlagen,
wie z.B. Mietvertrag, Kooperationsverträge
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6 Jahre
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unverbindliche Kundenanfragen ohne konkreten Auftragserfolg
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(nach Ihrem persönlichen Ermessen)
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schriftliche Korrespondenz fachlicher Art
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(nach Ihrem persönlichem Ermessen)
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