Auch in Teilzeit ist eine Ausbildung möglich

Der Kampf um Auszubildende nimmt zu und so müssen Betriebe immer flexiblere und attraktivere Modelle der Berufsausbildung bieten. Relativ unbekannt ist die Möglichkeit, eine Berufsausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

Die betriebliche Berufsausbildung orientiert sich normalerweise an einem Vollzeitarbeitsverhältnis der jeweiligen Branche. Dies ist verständlich, denn im Rahmen der Ausbildung sind genau festgelegte Inhalte zu vermitteln, die sich nicht beliebig verkürzen lassen.

Bestimmte Lebenssituationen des Auszubildenden können es aber sinnvoll oder erforderlich machen, die Arbeitszeit zu reduzieren. Dies muss nicht das Ende der Berufsausbildung bedeuten.

Berufsbildungsgesetz sieht Ausbildung in Teilzeit vor

Es besteht kein uneingeschränktes Wahlrecht auf Teilzeit, wie wir es aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz für Arbeitsverhältnisse kennen. Möchte ein Auszubildender seine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit im Rahmen seiner Ausbildung verkürzen, muss er ein berechtigtes Interesse darlegen. Der §8 des Berufsbildungsgesetzes, der auch für die Verkürzung der Ausbildungsdauer relevant ist, stellt dies klar. Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel vorliegen, wenn der oder die Auszubildende Elternaufgaben wahrnehmen muss oder auch für die Pflege eines Angehörigen unabkömmlich ist.

Gemeinsamer Antrag ist nötig

Den Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen der Ausbildung stellen Arbeitgeber (Ausbilder) und Auszubildender gemeinsam bei der zuständigen Behörde – i.d.R. der Handels – oder Handwerkskammer. Es muss sichergestellt sein, dass das Ausbildungsziel trotz der Verkürzung erreicht werden kann. Daher ist eine Reduzierung nur auf bis zu 20 Wochenstunden möglich. Bei einer Wochenarbeitszeit unter 25 Stunden ist die Ausbildungszeit um bis zu ein Jahr zu verlängern.

Unterbrechung durch Elternzeit

Eine durch Elternzeit unterbrochene Ausbildung kann in Teilzeit fortgesetzt werden, so dass gerade einer jungen Mutter ein Abschluss im angestrebten Beruf trotz der geänderten Lebensumstände ermöglicht wird.

Ausbildungsvergütung wird reduziert

Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend der Arbeitszeitreduzierung angepasst. Nicht berührt von der verkürzten Anwesenheit wird die Berufsschule, die natürlich mit allen Vollzeit-Auszubildenden gleichzeitig stattfindet.