Zeugnis muss wahr sein
Arbeitszeugnisse müssen wahr sein, wobei für den Arbeitnehmer ein wohlwollender Standpunkt einzunehmen ist, denn dem Arbeitnehmer darf seine berufliche Weiterentwicklung durch das Arbeitszeugnis nicht erschwert werden. Dies führt in der Praxis jedoch immer wieder dazu, dass wohlklingende Formulierungen ohne konkrete Leistungsaussagen verwendet werden.
So wird gerne "großer Fleiß" und/ oder "großes Interesse" des Arbeitnehmers bescheinigt, ohne dass jedoch näher beschrieben wird, ob diese Verhaltensweise auch zu einem positiven Leistungsergebnis geführt hat.
Spezialformulierungen sind unnötig
Die meisten Unternehmen und Arbeitnehmer kennen mittlerweile die gängigen Spezialformulierungen, die gern in Arbeitszeugnisse eingearbeitet werden. Doch diese sind gar nicht nötig, da es wesentlich bessere Techniken zur Verschlüsselung geheimer Botschaften gibt. Hier ein paar Beispiele:
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Positivskala-Technik
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Leerstellentechnik
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Reihenfolgetechnik
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Widerspruchstechnik
Kernsätze sind wichtig
Ein Zeugnis sollte immer aus Kernsätzen bestehen, die einer Notenskala zuzuordnen sind. Der Mitarbeiter hat die ihm übertragenen Aufgaben
- stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. (Note 1)
- stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. (Note 2)
- stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. (Note 3)
- zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. (ebenfalls Note 3)
- zu unserer Zufriedenheit erledigt. (Note 4)
- im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. (Note 5)
- zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht. (Note 6)
Beim Aufbau eines Arbeitszeugnisses ist eine festgelegte Reihenfolge zu beachten: Ein Zeugnis beginnt mit einer Einleitung und einer Tätigkeitsbeschreibung, die in Inhalt und Umfang der Dauer der Beschäftigung angemessen sein sollte. Hinweise auf das Fachwissen und dessen Anwendung in der betrieblichen Praxis sollte nie fehlen.
Es folgen in dieser Reihenfolge zunächst die Leistungsbeurteilung mit Kernsatz (…vollste Zufriedenheit usw.) und die Verhaltensbeurteilung mit Kernsatz (das Verhalten gegenüber… usw). Schon eine geänderte Reihenfolge kann den Tenor des Zeugnisses erheblich verändern. Am Ende des Zeugnisses erscheint die Schlussformel, mit der manch "gutes" Zeugnis gern wieder "einkassiert" wird.
Positivskala-Technik
Im Zeugnis dürfen sich keine negativen Aussagen befinden. Sollen also negative Aussagen gemacht werden, so können Formulierungen wie noch gut und teilweise gut verwendet werden. Es geht im Zeugnis nicht darum, ob Mitarbeiter gelobt werden, sondern in welchem Maße dies geschieht.
Leerstellentechnik
Statt einer negativen wird gar keine Aussage gemacht. Bei jedem Mitarbeiter muss das Fachwissen bewertet sein. So können "Leerstellen" den Umfang, die Tiefe des Fachwissens und den möglichen praktischen Nutzen für das Unternehmen betreffen.
Reihenfolgetechnik
Unwichtige bzw. weniger wichtige Aussagen vor wichtige setzen. So kann sich z. B. die Verhaltensbeurteilung vor der Leistungsbeurteilung befinden. Fällt die Verhaltensbeurteilung dann auch noch besser aus als die Leistungsbeurteilung, wird damit darauf hingewiesen, dass der Mitarbeiter ein netter Kollege mit guten Umgangsformen war, es mit seiner Arbeitsleistung aber nicht zum Besten stand.
Fazit
Alle Techniken lassen sich auch bestens miteinander verbinden. Sollten Sie also vorhaben, ein verschlüsseltes Zeugnis zu schreiben, benötigen Sie kein Buch mit den Spezialformulierungen. Für Arbeitnehmer wäre es ratsam, mal einen Blick in die eigenen Arbeitszeugnisse zu werfen.