Arbeitszeugnis schreiben leicht gemacht

Für den Fall, dass Sie sich mal ein Arbeitszeugnis selber schreiben müssen, ist es wichtig einiges zu beachten, damit Sie sich selber nicht schlechter beurteilen, als es Ihnen zusteht. Mit falschen oder schlechten Formulierungen kann Ihnen dies schnell passieren. Wir sagen Ihnen, wie es richtig geht!

Arbeitszeugnis schreiben: Das müssen Sie beachten
Die gesetzlichen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis müssen erfüllt sein. Diese beinhalten die vollständige Bezeichnung des Arbeitgebers, das Datum des Zeugnisses, Ihren Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und den Geburtsort. Des Weiteren ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu vermerken, eine genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeiten und die Bewertung Ihrer Leistungen und Ihres Verhaltens.

Wenn Sie sich Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben, ist es wichtig, dass sie wohlwollend sind, um Ihr weiteres berufliches Fortkommen nicht unnötig zu erschweren. Sie haben einen Anspruch auf ein durchschnittliches Arbeitszeugnis, wenn Sie eine bessere Beurteilung wünschen, müssen Sie die Erfüllung dieser Voraussetzungen nachweisen. Ihr Zeugnis muss außerdem inhaltlich richtig sein. Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht widersprüchlich sein. Die Gesamtbeurteilung sollte im Einklang mit den Einzelbewerbungen stehen.

Was müssen Sie in Ihr Arbeitszeugnis schreiben?
Sie sollten in Ihrem Arbeitszeugnis unbedingt folgende Bereiche aufführen: Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verantwortung, Soziales Verhalten, Weiterbildung und den Kündigungsgrund (der bei Zwischenzeugnissen entfällt). Denken Sie auch an eine Schlussformulierung, wie zum Beispiel: "Wir bedauern, dass Herr/ Frau XXX unser Unternehmen verlässt, und wünschen ihm/ ihr alles Gute für seine/ ihre berufliche Zukunft." Bei Fehlen dieser Formulierung besteht die Gefahr einer negativen Bewertung durch den neuen Arbeitgeber.

Weitere Tipps um sich ein gutes Arbeitszeugnis zu schreiben:
Leistungsbeurteilung sollte im Vergleich zur Aufgabenbeschreibung nicht zu kurz kommen. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung spricht für eine gute Leistung. Achten Sie auch darauf, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses und das Datum des Zeugnisses relativ zeitnah beieinander liegen. Es könnte sonst so aussehen, als ob Sie sich mit dem Arbeitsgeber über den Inhalt des Zeugnisses gestritten haben oder aus anderen Gründen mit Unstimmigkeiten auseinandergegangen sind. Falls es zu lange dauert, lassen Sie sich das Zeugnis rückdatieren. Gesetzlich haben Sie nach aktueller Rechtssprechung (Stand 2011) sogar einen Anspruch darauf.