Arbeitszeugnis – Inhalt: Wird der Beruf im Arbeitszeugnis erwähnt? (Teil 6)

Gelegentlich sind schon im Einleitungssatz zum Arbeitszeugnis Unklarheiten zu finden. Allen voran das Nichterwähnen von akademischen Graden, wenn diese nachweislich erworben wurden. Aber auch bei der Tätigkeits- oder Stellenbezeichnung, die gelegentlich mit dem Beruf verwechselt wird, kann es Unklarheiten geben.

In der Literatur über Arbeitszeugnisse
Es gibt einige Autoren, die sagen, dass der Beruf in den Einleitungssatz gehört. Andere wiederum äußern sich nicht zu diesem Thema. Deshalb möchte ich an dieser Stelle für etwas Aufklärung sorgen.  

Berufe definieren sich durch eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium mit einer ordnungsgemäß abgelegten Prüfung. Berufe werden laut Statistischen Bundesamt in 369 Berufsordnungen unterschieden, in denen alle existierenden Berufe eingruppiert sind, wodurch eine Klassifizierung der Berufe entsteht.

Berufe können sich auch in zusammenfassenden Bezeichnungen für Tätigkeiten verstecken. Unter beruflichen Funktionen versteht man zusätzliche Aufgaben bzw. Verantwortungsbereiche. (siehe Wikipedia – Beruf/Berufsbezeichnung)

Beruf und Tätigkeit sind zweierlei
Unbestritten dürfte demnach sein, dass Beruf nicht gleich Tätigkeits- bzw. Stellenbezeichnung ist. So übt eine Mitarbeiterin, die einen Abschluss als Sekretärin erworben hat, nicht immer auch diese Tätigkeit aus. Sie kann genauso gut als Assistentin der Geschäftsführung oder Sachbearbeiterin für xyz tätig sein. Im Arbeitszeugnis könnte zwar auch "Sekretärin“ stehen, was der Berufsbezeichnung entspricht, dann wüsste der Leser aber nicht, dass sie als Assistentin des Geschäftsführers tätig ist, was eine gehobenere Position als Sekretärin darstellt.  

Oder ein Verkäufer kann ein Außendienstmitarbeiter sein und ein Bürokaufmann wird oft als kaufmännischer Mitarbeiter bezeichnet.  

Im Arbeitszeugnis ist es deshalb wichtig, die Tätigkeitsbezeichnung des Mitarbeiters zu erwähnen. Diese ergibt sich üblicherweise schon aus dem Arbeitsvertrag oder der Stellenbeschreibung. Hinter der Tätigkeitsbezeichnung "Visagist“ könnte der Beruf Kosmetiker oder Maskenbildner stehen. Hinter der Tätigkeitsbezeichnung „Steuerinspektor“ beim Finanzamt könnte der Beruf eines Inspektors stehen.  

Eine Tätigkeitsbezeichnung erfordert in jedem Fall die Ergänzung der Spezifikation, um was für eine Tätigkeit es sich bei dem Mitarbeiter handelt. Sachbearbeiter zum Beispiel ist kein Beruf, sondern eine Funktionsbezeichnung. Sachbearbeiter findet man in jedem Beruf und in jeder Branche. Wird nur "war als Sachbearbeiter tätig“ im Zeugnis formuliert, ergibt sich daraus keine Spezifikation, dass es sich zum Beispiel um einen Speditionssachbearbeiter handeln könnte, oder um einen Bilanzbuchhalter oder Industriekaufmann und andere.

Die Tätigkeitsbezeichnung
sollte deshalb im Einleitungssatz immer so klar und eindeutig bezeichnet werden, dass sich Leser eines Zeugnisses rasch ein klares Bild machen können und nicht erst in Rätselraten verfallen müssen. Arbeitsbereiche werden durch auszuführende Tätigkeiten definiert, deren Mitarbeiter ganz andere Berufe haben können, als eine bloße Tätigkeits- oder Stellenbezeichnung erkennen lässt.