Arbeitszeugnis-Inhalt: Sonderaufgaben (Teil 3)

Haben Sie einem Mitarbeiter Sonderaufgaben übertragen, ist es wichtig, diese im Zeugnis zu erwähnen. Je nach Länge der Betriebszughörigkeit und Häufigkeit solch übertragener Aufgaben erfolgt die Beschreibung ausführlicher oder knapper. Wichtig ist der Bezug zum Fachwissen des Mitarbeiters und dessen Anwendung. Für Sonderaufgaben braucht es oftmals auch Spezialkenntnisse – beides kann in Kombination formuliert werden.

Formulierungsbeispiel für das Arbeitszeugnis:
Wegen ihrer hervorragenden Spezialkenntnisse im Molekular- und Nanobereich übertrugen wir ihr zusätzlich am Datum die Leitung des Projektes Materialentwicklung mit drei promovierten Diplom-Chemikern im Team mit der Fragestellung, ob unsere bisherigen Laborprozesse für die Entwicklung neuer Substanzen noch ausreichen bzw. ob und in welcher Höhe wir in neue Labortechnik investieren müssten.

Sonderaufgaben werden vom Mitarbeiter neben seinen "normalen alltäglichen" Arbeitsaufgaben zusätzlich erledigt. Sie werden mit einer Zielstellung definiert und in einem bestimmten Zeitrahmen ausgeführt, dokumentiert und am Schluss manchmal vor einem Gremium präsentiert.

Erfolge von Sonderaufgaben gehören ins Arbeitszeugnis
Eine Sonderaufgabe kann zum Beispiel auch sein herauszufinden, ob eine neue Vertriebsstruktur eingeführt werden soll oder nicht. Sie wollen wissen, ob und in welcher Höhe eine Investition erforderlich wäre. Fällt das Ergebnis der Sonderaufgabe "negativ" aus, das heißt keine neue Vertriebsstruktur und damit keine Kosten, ist das trotzdem ein positives Ergebnis für das Unternehmen, weil eine Fehlinvestition vermieden werden konnte. Das stellt den Erfolg für den Mitarbeiter dar, der ins Zeugnis einfließen muss. 

Sie sollten die Dauer der Betriebszugehörigkeit beachten, ist der Mitarbeiter schon sehr lange im Unternehmen und hat eine Vielzahl von Sonderaufgaben erfüllt, führen Sie nur die aktuellsten und bedeutendsten auf, aber nie mehr als drei, sonst sprengt das den Rahmen des Zeugnisses.