Arbeitszeugnis-Inhalt: Beförderung (Teil 2)

Das Zeugnis soll Angaben über die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers enthalten, so das LAG Hamm in einem Urteil vom 27.02.1997. Die Darstellung der beruflichen Entwicklung ist sehr aufschlussreich, denn sie verdeutlicht eine mit Engagement und Eigenmotivation gepaarte Leistungsstärke des Mitarbeiters, in deren Ergebnis oftmals eine Beförderung steht.

Wer umsichtig arbeitet, auch über seinen "Tellerrand" hinausschaut und tangierende Tätigkeiten selbständig eigenverantwortlich ausführt, wer sich kontinuierlich qualifiziert und das so erworbene Wissen aktiv in seiner täglichen Arbeitspraxis ein- und umsetzt, dem kann mehr Verantwortung übertragen werden.

Beförderungen gehören ins Arbeitszeugnis 
Wer in der betrieblichen Rangordnung aufsteigen will, der muss beweisen, dass er "mehr" kann und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. So muss bei der Darstellung der Arbeitsaufgaben auch die betriebliche Entwicklung, berücksichtigt werden, etwa die Beförderung zum Bereichsleiter wegen sehr guter Leistungen oder Projektleitertätigkeiten mit unterschiedlichen Vorgaben.

Veränderte Verantwortungsrahmen gehört ins Arbeitszeugnis

  • erstmals Personalverantwortung (Anzahl der Mitarbeiter),
  • Stellvertretung,
  • erhöhter Budgetrahmen (Zeichnungsvollmacht in einer Bank),
  • Unterstellung (Geschäftsführung/Vorstand oder Bereichs- bzw. Hauptabteilungsleiter), Unterschriftsvollmacht,
  • Ernennung zum Prokuristen.  

Wenn eine Pflegekraft in einem Therapiezentrum für psychosoziale Rehabilitation ein entsprechendes Studium absolviert und danach zur Pflegedienstleiterin befördert wird, gehört das ins Arbeitszeugnis.

Gründe der Beförderung gehören ins Arbeitszeugnis  

  • Auf Grund ihrer Leistungen haben wir Frau Muster mit Wirkung vom xx.xx.xxxx zur Direktorin ernannt und ihr die Leitung unseres Betriebsteiles in xxxxxxxx übertragen.
  • Am xx.xx.xxx haben wir Herrn Muster die Geschäftsführung unserer Tochtergesellschaft xyz mit 250 Mitarbeitern übertragen. Gleichzeitig wurde ihm Gesamtprokura erteilt.  

Die zeitliche Abfolge von Beförderungen kann durch wesentliche Veränderungen in der innerbetrieblichen und fachlichen Entwicklung sichtbar gemacht werden. Damit wird ein aktiver Mitarbeiter mit einer zügigen innerbetrieblichen Karriere beschrieben, was für ihn spricht.

Das Gegenteil ist der Fall, wenn sich ein über lange Jahre unveränderter Beschäftigung auf ein und demselben Arbeitsplatz befindlicher Mitarbeiter, von dem auf Grund seiner Qualifikation eine gewisse berufliche Entwicklung zu erwarten gewesen wäre, keiner Beförderung verdient gemacht hat. Damit kann nichts im Zeugnis erwähnt werden, was nicht für diesen Mitarbeiter spricht.