- Ihre Mitarbeiter dürfen höchstens 8 Stunden pro Werktag (= 48 Stunden/Woche) arbeiten.
- Die Arbeitszeit darf auf bis zu 10 Stunden/Tag verlängert werden, wenn in 6 Monaten oder 24 Wochen (bei Nachtarbeit: innerhalb von 1 Monat oder 4 Wochen) der 8-Stunden-Tag im Durchschnitt wieder eingehalten wird.
- Sie müssen Ihrem Mitarbeiter mindestens 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden gewähren, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause.
- Nach Feierabend muss Ihr Mitarbeiter mindestens 11 Stunden Ruhezeit haben.
- Sie müssen kontrollieren, ob Ihre Mitarbeiter die Arbeitszeitgrenzen einhalten. Sie können sich also nicht darauf berufen, dass Sie Ihren Mitarbeitern vertrauen und deshalb die individuellen Arbeitszeiten nicht kennen.
- Ihre Mitarbeiter dürfen höchstens 8 Stunden pro Werktag (= 48 Stunden/Woche) arbeiten.
- Die Arbeitszeit darf auf bis zu 10 Stunden/Tag verlängert werden, wenn in 6 Monaten oder 24 Wochen (bei Nachtarbeit: innerhalb von 1 Monat oder 4 Wochen) der 8-Stunden-Tag im Durchschnitt wieder eingehalten wird.
- Sie müssen Ihrem Mitarbeiter mindestens 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden gewähren, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause.
- Nach Feierabend muss Ihr Mitarbeiter mindestens 11 Stunden Ruhezeit haben.
- Sie müssen kontrollieren, ob Ihre Mitarbeiter die Arbeitszeitgrenzen einhalten. Sie können sich also nicht darauf berufen, dass Sie Ihren Mitarbeitern vertrauen und deshalb die individuellen Arbeitszeiten nicht kennen.
Auch wenn die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter durch Arbeitszeitkonten schwankt, müssen Sie die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (sofern tarifvertraglich nichts anderes geregelt ist) einhalten. Demnach gilt: