Arbeitsunfall: Die richtige Anzeige eines Arbeitsunfalls (Teil 3)

Wenn ein Mitarbeiter einen Arbeitsunfall erleidet, ist das erst mal ein großes Problem für den Mitarbeiter selbst. Aber auch Sie als Arbeitgeber gehören zu den Leidtragenden, Sie müssen auf den Arbeitsunfall im Rahmen der Betriebsorganisation reagieren und diesen an die zuständige Berufsgenossenschaft melden. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Anzeige achten müssen.

Als allererstes müssen Sie sich nach dem Arbeitsunfall um den verletzten Mitarbeiter kümmern. Hierzu gehört die Erstversorgung nach dem Arbeitsunfall und ggfs. die Übergabe an Rettungsdienste.

Anschließend kommt aber der "Papierkrieg“ nach dem Arbeitsunfall:

  1. Wenn der Mitarbeiter durch den Arbeitsunfall mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist oder sogar der Tod eines Mitarbeiters zu beklagen ist, sind Sie nach dem SGB VII verpflichtet, den Arbeitsunfall der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Das dazu notwendige Formular für die Unfallmeldung können Sie in den meisten Fällen von der Internetseite der zuständigen Berufsgenossenschaft herunterladen.
  2. Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber für die Meldung verantwortlich. Allerdings können Sie auch Mitarbeiter – etwa den technischen Betriebsleiter oder den Personalchef – mit der Erstattung solcher Anzeigen beauftragen.
  3. Beachten Sie die Fristen: Im Normalfall ist die Meldung innerhalb von 3 Tagen erforderlich. Eine sofortige Meldung des Arbeitsunfalls ist allerdings nötig, wenn es bei dem Arbeitsunfall einen Toten, eine Vielzahl von Verletzten oder schwerwiegende Gesundheitsschäden gegeben hat.
  4. Mitteilungen über den Arbeitsunfall sind erforderlich an den Betriebsrat und in der Regel an die für den Arbeitsschutz in Ihrem Bundesland zuständige Behörde. Am besten verwenden Sie dazu eine Kopie der Anzeige an die Berufsgenossenschaft. Außerdem informieren Sie sinnvollerweise Ihren Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  5. Informieren Sie auch den verletzten Mitarbeiter, dass er einen Anspruch auf eine Kopie der Unfallanzeige hat.