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Arbeitssicherheit: Bußgeld für „Gehörschutzmuffel“

Wer entgegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften persönliche Schutzausrüstungen nicht benutzt, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Dies musste ein Beschäftigter eines blechverarbeitenden Betriebs erfahren. An seinem Arbeitsplatz herrschte ein anhaltend hoher Lärmpegel, der sich technisch bedingt nicht reduzieren ließ. Deshalb war dort Gehörschutz angeordnet. Der Mann weigerte sich jedoch, diesen zu tragen.

Arbeitssicherheit: Bußgeld für „Gehörschutzmuffel“

Nach wiederholten Ermahnungen durch die Süddeutsche Metallberufsgenossenschaft (SMBG) wurde er erneut ohne Gehörschutz angetroffen. Die SMBG verhängte daraufhin eine empfindliche Geldbuße gegen ihn. Dagegen legte der Beschäftigte Einspruch ein, den er vor Gericht jedoch zurücknahm. Denn die Richter machten ihm klar, dass sie bei beharrlich wiederholten Verstößen gegen berufsgenossenschaftliche Vorschriften von einem vorsätzlichen Handeln ausgingen und dass hierfür auch höhere Bußgelder angemessen wären.

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