Arbeitsschutz: Krank durch die Klimaanlage
Das Ergebnis: Werden die Klimaanlagen nicht richtig gewartet und insbesondere dem Befeuchterwasser nicht die nötigen Desinfektionsmittel zugegeben, dann kann es zu Reizungen kommen. Denn dann sammeln sich in der Anlage verstärkt Bakterien.
Fragen Sie also mal in Ihrem Unternehmen nach:
- Wann wurde Ihre Klimaanlage das letzte Mal geprüft?
- Wann das letzte Mal gereinigt?
- Wie alt ist die Anlage, müsste vielleicht mal eine neue eingebaut werden?
- Wer sorgt dafür, dass dem Wasser die nötigen Desinfektionsmittel beigefügt werden?
Dieses Recht steht Ihnen als Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zu. Gesundheitsschutz im Sinne dieser Norm ist weit zu fassen und beinhaltet alle Maßnahmen, die der physischen und psychischen Gesundheit Ihrer Kollegen dienen.
Tipp: Fragen Sie doch bei den Kollegen nach, ob es schon mal zu den genannten Beschwerden gekommen ist. Dann sehen Sie, ob Handlungsbedarf besteht.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: