Arbeitsrecht – Was ist eigentlich die genaue Definition?

"Herr Schrader, mit was beschäftigen Sie sich im Arbeitsrecht eigentlich genau? Wie ist die genaue Definition?" Solche Fragen habe ich schon öfter zu hören bekommen. Das Arbeitsrecht ist selbst für Experten sehr umfassend und unübersichtlich geworden.

Ein Problem bei der Definition von arbeitsrecht ist es, dass für einzelne Rechtsgebiete Spezialisten, zum Beispiel im Bereich der betrieblichen Altersversorgung oder des Arbeitsschutzes im Betrieb, benötigt werden. Und raten Sie einmal, wie viele Tarifverträge es in Deutschland gibt? Es werden wohl bald an die 80.000 sein!

Einer meiner aktuellen Fälle: Eine Frau ist für ein Unternehmen als Handelsvertreterin tätig und arbeitet nebenbei im Sekretariat, wenn viel zu tun ist. Jetzt gibt es Streit und der Arbeitgeber zahlt kein Geld mehr. Vor welches Gericht muss die Dame nun ziehen? Ist das Arbeits- oder das Amtsgericht zuständig?

Zur Definition des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht ist ein spannendes, dem ständigen Wechsel unterliegendes Rechtsgebiet. Es ist der Summe der Rechtsregeln, die sich mit der in abhängiger Tätigkeit geleisteten Arbeit beschäftigen. Im Arbeitsrecht geht es um Beziehungen und Streitigkeiten

  • von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, inklusive der Aushilfen,
  • von den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern,
  • der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse, also z. B. Einzelhandelsverband und Gewerkschaft.

Somit enthält das Arbeitsrecht sowohl öffentliches als auch privates Recht. Das Arbeitsrecht hängt vor allem von der geltenden Wirtschaftsverfassung ab. Die Bundesrepublik als soziale Marktwirtschaft bekennt sich zur eigenverantwortlichen Entscheidung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und damit zur Vertragsfreiheit. Die jahrhundertelange Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland ist in weiten Teilen ein Schutzrecht für die Arbeitnehmer. Aber auch die Tarifautonomie und das Betriebsverfassungswesen kennzeichnen in besonderem Maße das deutsche Recht.

Die Lösung des Falls: Hat die Mandantin Probleme mit ihren Provisionen als Handelsvertreterin, muss sie vor das Amtsgericht. Geht es um das Gehalt als Sekretärin, muss sie zum Arbeitsgericht. Es bestehen 2 Vertragsverhältnisse.

Mein Tipp: In jedem Fall sollte stets geprüft werden, ob tatsächlich 2 Verträge bestehen und wirklich ein Handelsvertreterverhältnis vorliegt. Nicht immer, wenn ein Vertrag mit „Handelsvertretervertrag“ überschrieben ist, liegt tatsächlich auch ein solches Vertragsverhältnis vor.