Arbeitsrecht: Ob Raucherpausen als Arbeitszeit vergütet werden entscheidet der Arbeitgeber
Die Richter argumentierten: Bei Streit um den Nichtraucherschutz dürfen die Einigungsstellen zwar bestimmte Raucherzonen festlegen. Geht es dagegen um die Vergütung von Raucherpausen, überschreiten sie ihre Kompetenzen. Denn: Hier besteht nur ein dem Betriebsrat vergleichbares Mitbestimmungsrecht laut Betriebsverfassungsgesetz. In Sachen (Rauch-)Pausenvergütung gibt es jedoch kein Mitspracherecht. Daraus folgt für Arbeitgeber: Ob Sie rauchenden Mitarbeitern ihre Zigarettenpausen vergüten, bleibt allein Ihnen überlassen.
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