Arbeitsrecht: Arbeitgeber – Vorsicht, Mini-Job-Falle
Lesezeit: < 1 MinuteAber: Die Minijob-Zentrale hat darauf hingewiesen, dass sich die Entscheidung auf die Rechtslage vor dem 01.04.2003 bezieht und damit nicht für heutige Mini-Jobs gilt!
Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er derzeit keine x /x folgende weiteren Beschäftigungen ausübt:
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Arbeitgeber
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Wochenstunden
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Bei Zusammenrechnung aller Beschäftigungen (einschließlich etwaiger vorgenannter) beträgt das Arbeitsentgelt nicht mehr als 400 Euro brutto monatlich.
Vor Aufnahme jeder weiteren entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeit wird der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die Arbeitszeit, das Arbeitsentgelt und den Arbeitgeber informieren.
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