Arbeitsrecht: An gerichtliche Vergleiche sind Sie gebunden

Halten Sie gerichtliche Vergleiche ein, sonst droht Ihnen Zwangsgeld: Beenden Sie gerichtliche Verfahren durch einen Vergleich, sind Sie an diesen auch gebunden. Bereuen Sie später Ihre Entscheidung, gibt es kein Zurück mehr.
Gerichtliche Vergleiche sind bindend
In einem Kündigungsschutzprozess hatten die Arbeitsvertragsparteien einen Vergleich geschlossen.
Danach sollte der Arbeitnehmer eine Bescheinigung über Beginn und Lohnerhöhung der neu aufgenommenen Tätigkeit vorlegen.
Der Arbeitgeber verpflichtete sich in dem Vergleich, das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungszeitpunkt ordnungsgemäß abzurechnen.

Obwohl der Mitarbeiter in der Folgezeit die entsprechende Mitteilung gemacht hatte, rechnete der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis trotz wiederholter Aufforderung nicht vollständig ab.

Der Arbeitnehmer beantragte deshalb beim Arbeitsgericht, den Arbeitnehmer durch Festsetzung eines Zwangsgeldes zur vollständigen Abrechnung zu zwingen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz setzte gegen den Arbeitgeber ein Zwangsgeld von 1.500 € fest.

LAG Mainz,
Beschluss vom 25.04.2005, Az.: 9 Ta 64/05

An gerichtliche Vergleiche sind Sie gebunden
Beenden Sie gerichtliche Verfahren durch einen Vergleich, sind Sie an diesen auch gebunden. Bereuen Sie später Ihre Entscheidung, gibt es kein Zurück mehr.

Erfüllen Sie gerichtliche Vergleiche nicht, kann der Arbeitnehmer aus diesem Vergleich – nicht anders als bei einem Gerichtsurteil – gegen Sie die Zwangsvollstreckung betreiben.