Welche neuen Ideen kommen auf den Arbeitsmarkt?
Der Arbeitsmarkt ist und bleibt angespannt. Von offizieller Seite wird seit Jahren verkündet, dass Bewegung in diesen kommt. Der Wirtschaft geht es demnach im Verhältnis zu anderen Staaten gut. Überall werden vermeintlich neue Arbeitsstellen geschaffen.
Bei bedeutenden Unternehmen und Anlegern wird bestens verdient. Der Mittelstand und die Mehrzahl der Arbeiter und Angestellten müssen Einsparungen hinnehmen. Die Preise steigen. Die Sozialabgaben sind hoch. Banken entlassen Mitarbeiter. Baumärkte werden geschlossen. Bahnhöfe können wegen Personalmangel ihren Betrieb nicht durchführen. Das sind die Tatsachen!
Dagegen existieren z. B. folgende Arbeitsangebote:
- Fachleute in ganz speziellen Arbeitsgebieten
- Geringfügige Beschäftigung wie Mini- oder Midi-Job
- Praktikanten aus allen Bildungsbereichen
- Langzeit-Praktikanten nach erfolgreichem Studium
- Stelle bei der Zeitarbeit als Helfer zu Niedriglöhnen
Arbeitsplätze bei Unternehmen mit Lebensperspektive und einem Gehalt zum Aufbau einer Familie und Eigentum sind eher die Ausnahme! Immer stärker wird der Trend von Arbeitgebern, die freie Mitarbeiterschaft anzubieten. Die Selbständigkeit wird als Lösung vieler Probleme gesehen. Welche Bereiche und welche Ideen kommen da in Frage? Beispiele sind:
- Vertrieb in jeder Form
- Marketing und Werbung
- Studenten-Job bei Veranstaltungen
- Service-Leistungen
- Verkäufer auf Märkten
- Messe-Bau
- Kredit-Vermittlung
- Personal-Vermittlung
Was sagt das Arbeitsrecht dazu?
In der Vergangenheit spielte der Arbeitsvertrag eine zentrale Rolle für das Bestreiten des Lebensunterhalts der Bevölkerung. Man kennt das von den Erzählungen der Rentner-Generation. Nach der Ausbildung oder auch dem Studium trat man in ein Unternehmen ein konnte dort mit entsprechendem Engagement und Fortbildung aufsteigen zu einer leitenden Position bis zum Ende des Arbeitslebens. Lange Praktika und ständige Angst vor Kündigung waren unbekannt.
Der Arbeitsvertrag stellt sich in §§ 611,622 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) dar. Er unterscheidet sich vom allgemeinen Dienstvertrag. Hier verpflichtet sich eine Vertragspartei zur Leistung versprochener Dienste, der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Beispiele sind der Behandlungsvertrag mit dem Arzt oder der Mandatsvertrag mit dem Rechtsanwalt. Im Gegensatz dazu ist ein Arbeitsvertrag auf eine gewisse Dauer angelegt und es gibt eine Weisungsabhängigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer! Vorzüge sind weiterhin:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaubsanspruch
- Fürsorgepflichten
- etc.
Um die hohen Sozialabgaben zu vermeiden, existieren immer neue Ideen für die Selbständigkeit. Für den Arbeitgeber ist das sehr lukrativ. Der freie Mitarbeiter oder auch dann Unternehmer sollte sich dann um einen Gewerbeschein kümmern. Krankenversicherung, Altersversorgung und Steuern sind dann Sache des Selbständigen. Wenn man so auftritt, obwohl nach der Art der Tätigkeit ein Arbeitsverhältnis verschleiert werden soll, liegt eine Scheinselbständigkeit vor. Diese Gefahr ist zu berücksichtigen!
Was sind die Tipps für den Umgang mit den Arbeitsmöglichkeiten?
Sollte der Arbeitsmarkt wenig Angebote bereithalten, kann man sich durchaus mit Ideen für eine Selbständigkeit beschäftigen. Das eigenverantwortliche Arbeiten ist durchaus eine positive Form, den Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Letztendlich ist das freie Unternehmertum ein bedeutender Baustein der freien Wirtschaft.
Bildung, Ausbildung, persönliche Eignung und auch Kapital sind aber unbedingte Voraussetzung.
Tipps für die Umsetzung:
- Genaue Prüfung der Idee für die Selbständigkeit – ob Bratwurststand oder Vertrieb
- Einschätzung der eigenen Persönlichkeit
- Möglichkeit des Zeiteinsatzes
- Beibringung des Kapitals
- Kalkulation der Krankenversicherung und der Altersversorgung
- Prüfung der notwendigen Ausbildung
- Konkreter Entwicklungsplan für die Zukunft
- Nutzung von Beratungsangeboten
So kann man neue Ideen für Arbeitsmöglichkeiten erfolgreich nutzen.
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