Arbeitsgericht: Worum geht es am häufigsten?
Aus der Statistik der DGB Rechtsschutz GmbH ergibt sich zunächst, dass die Anzahl der neuen Verfahren vor dem Arbeitsgericht im Jahr 2009 und 12,46 % gestiegen ist.
Die Verfahren vor dem Arbeitsgericht haben sich dabei wie folgt verteilt:
Streitgegenstand beim Arbeitsgericht | Anteil |
Arbeitsentgelt |
43,9% |
Betriebsbedingte Kündigungen |
34,1% |
Verhaltensbedingte Kündigungen |
6,0% |
Personenbedingte Kündigung |
1,8% |
Sonstige streitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
1,2% |
Befristung |
1,2% |
Eingruppierung |
1,1% |
Betriebliche Altersvorsorge |
0,9% |
Sonstiges (z.B. Streitigkeiten über das Zeugnis) |
9,8% |
Quelle: DGB Rechtsschutz GmbH
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