Arbeitsamt: Ansprüche und Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Teil 2)

Wenn man seinen Job verliert, führt der erste Weg zum Arbeitsamt, denn dort erhält man während der Zeit der Arbeitslosigkeit Unterstützung. Normalerweise haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, außerdem hilft das Arbeitsamt Ihnen auch bei der Stellensuche. Welche finanziellen Ansprüche Sie geltend machen können, wenn Sie arbeitslos sind, erfahren Sie hier.

Plötzliche Arbeitslosigkeit ist immer ein Schock. Umso wichtiger ist es, seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die rechtzeitige Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt zu sichern.

Arbeitslosigkeit: Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes vom Arbeitsamt

Wenn Sie in einem Zeitraum von zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen, haben Sie zwölf Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Bei Arbeitslosen ab 50 Jahren erhöht sich die Bezugsdauer auf 15 Monate, ab 55 Jahre auf 18 und ab 58 Jahre auf 24 Monate – allerdings in Abhängigkeit von den arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten in den Jahren davor.

In der Regel zahlt das Arbeitsamt Ihnen 60 Prozent Ihres letzten Netto-Gehalts; bei Arbeitslosen mit Kind beträgt der Leistungssatz 67 Prozent.

Sollten Sie nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit noch keine neue Stelle gefunden haben, haben Sie beim Arbeitsamt Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende, das Arbeitslosengeld II. Diese oft auch als Hartz IV bezeichnete Sozialleistung wurde 2005 eingeführt und ersetzt die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.

Arbeitslosigkeit: Arbeitsamt gewährt Übergangsfrist zwischen Arbeitslosengeld I und II

Der große Unterschied besteht darin, dass sich die Höhe der Leistung beim Arbeitslosengeld I nach dem letzten Nettolohn richtet, beim Arbeitslosengeld II aber nach dem Bedarf des Leistungsempfängers berechnet wird. Deshalb spielt bei längerer Arbeitslosigkeit auch die individuelle Vermögenslage eine Rolle, die vor einem Leistungsbezug vom Arbeitsamt genau überprüft wird.

Wenn Sie von Arbeitslosengeld I zu II wechseln, gewährt Ihnen das Arbeitsamt während einer Übergangsfrist von höchstens zwei Jahren gewisse Zusatzleistungen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Arbeitslosengeld I höher war als das berechnete Arbeitslosengeld II. Alleinstehende Arbeitslose erhalten einen monatlichen Zuschlag von höchstens 160 Euro, mit Partner erhöht sich dieser auf maximal 320 Euro. Im zweiten Jahr haben Sie nur noch Anspruch auf die Hälfte des Zuschlags. Außerdem zahlt das Arbeitsamt im ersten Jahr 60 Euro pro Kind und Monat extra.

Arbeitslosigkeit: gesetzliche Leistungen vom Arbeitsamt und weitere Vergünstigungen 

Das bedarfsorientierte Arbeitslosengeld II besteht aus der Regelleistung, die ungefähr der früheren Sozialhilfe entspricht. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung, die während Ihrer Arbeitslosigkeit anteilig übernommen werden – ebenso wie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Liegt während der Arbeitslosigkeit ein sogenannter Mehrbedarf vor, erhalten bestimmte Personen zusätzliche Leistungen, beispielsweise werdende Mütter oder Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern.

Neben den Leistungen vom Arbeitsamt gibt es auch einige Vergünstigungen, die Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit beantragen können. Diese richten sich in der Regel an Empfänger von Arbeitslosengeld II. So können Sie sich von den GEZ-Gebühren oder unter Umständen auch von der Zuzahlung für Medikamente befreien lassen. Darüber hinaus gibt es in einigen Städten und Kommunen weitere Vergünstigungen für Arbeitslose, beispielsweise bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben, in Schwimmbädern oder Museen.

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