Arbeitnehmerüberlassung 2011: Trickserei von Arbeitgebern wird schwieriger

Die Bundesregierung plant den Schutz der Leiharbeitnehmer zu verbessern. Am 15.12.2010 beschloss sie einen Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Neben der Beseitigung von Missbrauchsmöglichkeiten soll dabei auch eine neue EU-Richtlinie umgesetzt werden.

Den Kern der geplanten Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung bildet die Einführung einer "Drehtürklausel", die den Schutz bestehender Arbeitsverhältnisse verbessert.

Arbeitnehmerüberlassung und "Drehtürklasuel"
Mit der Einführung einer sog. "Drehtürklausel" soll erreicht werden, dass eine gelegentlich aufgefallene Variante zur Senkung der Personalkosten ausgeschlossen wird. Arbeitgeber entließen Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft und stellten sie kurz darauf zu neuen – schlechteren – Arbeitsbedingungen als Zeit- oder Leiharbeitnehmer wieder ein. Die Folge waren reduzierte Personalkosten bei gleichzeitigem Erhalt der erfahrenen Mitarbeiter. Die neue "Drehtürklausel" in dem Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll diese Praxis verhindern.

Arbeitnehmerüberlassung: Das soll sich noch ändern
Bisher war die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung genehmigungspflichtig. Das soll nach den Plänen der Bundesregierung in Hinblick auf eine EU-Richtlinie geändert werden. Erfasst von der Genehmigungspflicht sollen zukünftig alle Unternehmer sein, die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung betreiben. Lediglich für die nur gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung soll es Ausnahmen geben.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Zeit- oder Leiharbeitnehmer einsetzen, werden Sie sich nach dem Willen der Bundsesregierung auf weitere Änderungen einstellen müssen. So werden Sie zukünftig wegen der Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Zeit- und Leiharbeitnehmer über freie Stellen in Ihrem Unternehmen informieren müssen. Und die Entleiher sollen dafür sorgen, dass die entliehenen Mitarbeiter Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen in Ihrem Unternehmen bekommen. Dazu gehören z. B. die Kantine oder ein Betriebskindergarten.