Ob Liftwart oder Bauarbeiter: bei der Arbeit im Freien muss man sich neben UV-Strahlung, Ozon, Hitze und Sonne auch vor Kälte schützen. Sorgt man mit einem entsprechenden Kälteschutz vor, kann auch in den Wintermonaten und bei Minustemperaturen im Freien gearbeitet werden.
Wichtig ist es für den Arbeitnehmer, bei Kälte eine entsprechende Schutzkleidung zu tragen. Grundsätzlich gibt es bei der Arbeit im Freien keine Temperaturuntergrenze. Durch eine Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber die Belastungen der Arbeitnehmer ermitteln und davon entsprechende Arbeitsschutz-Maßnahmen ableiten.
Jedenfalls muss eine angemessene Kleidung als Kälteschutz den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund des Schlechtwetterschädigungsgesetzes haben zum Beispiel Bauarbeiter die Möglichkeit bei bestimmten Wetterbedingungen die Arbeit kurzfristig niederzulegen.
Tipps und Tricks für Ihren Kälteschutz
Mehrschichtige Kleidung
ist optimal für die Wärmeisolierung am Körper. In den Zwischenräumen zwischen den einzelnen Kleidungsstücken entstehen so verschiedene Luftschichten, welche ihrerseits wieder eine zusätzliche Schutzfunktion bilden.
Kälteschutz-Kleidung
Der Arbeitgeber muss auf seine Kosten in den Wintermonaten den Arbeitnehmern für die Arbeit im Freien eine spezielle Kälteschutz-Kleidung zur Verfügung stellen. Diese sind zum Beispiel entsprechende Hosen, Jacken, Schuhe, Stiefel, Handschuhe, Kopfschutz und Ohrenschutz.
Anforderungen an den Kälteschutz
Diese Schutzkleidung muss bestimmten Normen und Vorschriften entsprechen. Ist der Kälteschutz nicht mehr gegeben, müssen diese Kleidungsstücke erneuert werden.
Weiters müssen diese atmungsaktiv und bei schlechten Sichtverhältnissen mit Reflektoren ausgestattet sein.
Beheizte Aufenthaltsräume
Bei der Arbeit im Freien muss es den Arbeitnehmern jederzeit möglich sein, zum Aufwärmen einen beheizten Aufenthaltsraum aufsuchen zu können. Diese müssen bei Kälte so beheizt werden, dass die Raumtemperatur 21 Grad Celsius nicht unterschritten wird.
Heiße Getränke
Der Arbeitgeber sollte auch heiße Getränke den Arbeitnehmern zur Verfügung stellen. Das wärmt nicht nur, sondern steigert die Motivation und Leistungsfähigkeit nachhaltig.
Bildnachweis: cineberg / stock.adobe.com