Ankündigungsfrist für Überstunden
Aber selbst wenn Sie vertraglich berechtigt sind, einseitig Überstunden anzuordnen, müssen Sie bei der Ausübung Ihres Weisungsrechts das billige Ermessen (§ 315 BGB) wahren. Damit Ihre Mitarbeiter private Belange einplanen können, müssen Sie im Regelfall die Ableistung von Überstunden rechtzeitig ankündigen.
Hinweis:
Als Faustregel für eine rechtzeitige Ankündigung von Überstunden können Sie vier Tage veranschlagen. Dies entspricht dem Rechtsgedanken des § 12 Abs. 2 TzBfG. Gemäß dieser Regelung sind Mitarbeiter dann zur Arbeitsleistung auf Abruf verpflichtet, wenn ihnen ihr Arbeitgeber den Arbeitseinsatz vier Tage im voraus mitgeteilt hat.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: