Angabepflichten in der Finanzberichterstattung nach IFRS

Die Finanzberichterstattung nach IFRS ist mit umfangreichen Angabepflichten verbunden. Ein neu aufgelegter Leitfaden von PricewaterhouseCoopers liefert umfassende Informationen über allgemeine Angabepflichten in Form von Checklisten.

Bei dem von PricewaterhouseCoopers (PwC) angebotenen Leitfaden zu Angabepflichten in der Finanzberichterstattung nach IFRS handelt es sich um die deutsche Übersetzung der PwC-Publikation „International Financial Reporting Standards – Disclosure Checklist 2007“. Der Leitfaden zu Angabepflichten in der Finanzberichterstattung nach IFRS berücksichtigt sämtliche vom International Accounting Standards Board (IASB) bis einschließlich September 2007 veröffentlichten Bilanzierungsstandards.

Leitfaden zu den Angabepflichten in der Finanzberichterstattung nach IFRS
Der in dritter Auflage erhältliche Leitfaden zu den Angabepflichten in der Finanzberichterstattung nach IFRS bietet sowohl IFRS-Einsteigern als auch erfahrenen Anwendern hilfreiche Unterstützung bei der Erstellung des IFRS-Anhangs und richtet sich an alle Unternehmensformen.

In einer groben Struktur enthält der Leitfaden zu den Angabepflichten in der Finanzberichterstattung nach IFRS Erläuterungen zu folgenden Angabepflichten:

  • Abschnitt A: Angabepflichten für sämtliche Unternehmen
  • Abschnitt B: Angabepflichten für Unternehmen in bestimmten Situationen
  • Abschnitt C: Einzelfallbezogene, situationsabhängige Angabepflichten
  • Abschnitt D: Zusätzliche Angabepflichten für börsennotierte Unternehmen
  • Abschnitt E: Zusätzliche Angabepflichten für Unternehmen, die Versicherungsverträge ausgeben
  • Abschnitt F: Angabepflichten zu Altersversorgungsplänen
  • Abschnitt G: Empfohlene Angaben außerhalb des Abschlusses
  • Abschnitt H: Angabepflichten zu IAS 1 (überarbeitet)
  • Abschnitt I: Angabepflichten zum IFRS 8
  • Abschnitt J: Angabepflichten in Zwischenberichten

Aufbau des Leitfadens
Der Aufbau des Leitfadens zu den Angabepflichten in der Finanzberichterstattung nach IFRS orientiert sich an den Bestandteilen des Jahresabschlusses. Sofern möglich, wurden im Leitfaden zu den Angabepflichten die Angabeerfordernisse nach Themengebieten geordnet. Zusätzliche Hinweise und Erläuterungen stellt der Leitfaden kursiv dar. Jede Ziffer der Checkliste enthält einen Verweis auf den zugrunde liegenden IFRS bzw. IAS.

Lediglich empfohlene, freiwillige Angaben werden durch ein vor den Verweis gesetztes Kürzel kenntlich gemacht. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die aufgeführten Angabepflichten in Jahresabschlüssen, die zum 31. Dezember 2007 enden, zwingend anzuwenden.

Angabepflichten, die sich aus bereits veröffentlichten, jedoch noch nicht zwingend anzuwendenden Standards und Interpretationen ergeben, werden explizit, d. h. unter Angabe ihres zwingenden Anwendungszeitpunkts, gekennzeichnet.

Download des Leitfadens
Der Leitfaden zu den Angabepflichten in der IFRS-Finanzberichterstattung wird von PwC im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt. Hier geht es direkt zum Leitfaden.