Alte Eigenheimzulage gilt weiterhin: Zeitpunkt für Neuregelung ist offen
Lesezeit: < 1 MinuteJetzt gilt weiterhin erst einmal Folgendes: Die Eigenheimzulage beträgt für Neubauten bis zu 2.556 Euro pro Jahr und für Immobilien aus zweiter Hand bis zu 1.278 Euro jährlich.
Eltern erhalten darüber hinaus noch die Kinderzulage in Höhe von 767 Euro pro Kind und Jahr. Eigenheimzulage und Kinderzulage werden acht Jahre lang gezahlt. Um in den Genuss der Eigenheimzulage zu kommen, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Der Gesamtbetrag der Einkünfte im Antragsjahr und dem Jahr davor dürfen 81.807 Euro (Singles) bzw. 163.614 (Verheiratete) nicht überschreiten. Diese Beträge erhöhen sich jeweils pro Kind um 15.339 Euro bzw. 30.678 Euro.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: