Allgemeinverbindliche Tarifverträge: Verzeichnis online

Allgemeinverbindliche Tarifverträge binden auch Arbeitgeber, die nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind. Ein Verzeichnis gibt Auskunft über deren Geltung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären und hat dies in 460 Fällen bereits getan. Dies bewirkt, dass ein solcher Tarifvertrag auch dann gilt, wenn der Arbeitgeber, der einen Arbeitsvertrag abschließt, nicht in einem Arbeitgeberverband organisiert ist.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge: ständige Änderungen
Das Ministerium weist darauf hin, dass sich der Bestand an allgemeinverbindlichen Tarifverträgen laufend verändern kann und dass auch rückwirkend ein Vertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Es kann deshalb vorkommen, dass ein Tarifvertrag im Verzeichnis noch nicht aufgeführt ist, obwohl später die Allgemeinverbindlichkeit zu einem früheren Zeitpunkt ausgesprochen wird.

Ebenso kann der Fall eintreten, dass ein Tarifvertrag noch als gültig und allgemeinverbindlich aufgeführt ist, obwohl die Allgemeinverbindlichkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet war.

Allgemeinverbindlicherklärungen ergehen zum Teil mit Einschränkungen oder Ausnahmen vom Geltungsbereich bzw. vom Tarifvertragsinhalt.

Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge
Welche Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, kann in der durch das BMAS veröffentlichten Liste eingesehen werden.