Die Verträge zwischen Transfergesellschaften und dem Unternehmen, das Personal abbauen möchte, laufen meistens über zwölf Monate. Die Mitarbeiter, die frei gesetzt werden sollen, erhalten binnen des Betreuungszeitraums weiter ihr Gehalt (wenn auch meist auf 70 bis 90 Prozent reduziert) und erfahren Unterstützung im Bewerbungsprozess durch Berater und weitere Mitarbeiter der Transfergesellschaft.
Formal stehen die freizusetzenden Mitarbeiter also noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Transfergesellschaften arbeiten häufig mit öffentlichen Stellen wie etwa den örtlichen Arbeitsagenturen zusammen.
Unterschiede zwischen Transfergesellschaft und Outplacement-Unternehmen
Outplacement-Beratungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die in der Regel dieselben Aufgaben wahrnehmen wie Transfergesellschaften, gelegentlich auch mit Unterstützung der örtlichen Arbeitsämter.
Je nach Vertragsgestaltung zwischen abbauendem Unternehmen und Outplacement kann der Betreuungszeitraum sechs bis zwölf Monate betragen, die betroffenen Mitarbeiter sind teilweise noch im bisherigen Unternehmen tätig, teilweise auch schon freigestellt, wobei das Arbeitsverhältnis jedoch in Kürze endet.
Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und Stellensuche
Sie erhalten professionelle Unterstützung durch Personalberater, Assistenten und Jobsearcher/Researcher. Auch wenn Sie bei Stellensuche und Bewerbung unterstützt werden und nicht, wie viele andere Arbeitsuchende auf sich allein gestellt sind bei diesen Aufgaben, so ist dennoch weiterhin Ihre aktive Mitarbeit gefordert.
Viele Maßnahmeteilnehmer machen den Fehler und lehnen sich entspannt zurück, weil sie der Überzeugung sind, ihre Verantwortung nun komplett in die Hände der Transfergesellschaft bzw. des Outplacement-Unternehmens legen zu können und sich um nichts mehr kümmern müssen. Negative Rückmeldungen folgen vielfach erst, wenn Absagen von Unternehmen folgen (was nicht zwingend an den Unterlagen liegt) oder die Jobsearch-Ergebnisse aus etwaigen Gründen nicht gefallen.
Berater, Assistenz und Research sind jedoch zwingend auf die Rückmeldungen ihrer Kunden angewiesen, um ggf. noch optimieren zu können. Es macht wenig Sinn, erst am Ende des Betreuungszeitraums Aspekte zu monieren, die Ihnen nicht gefallen haben – dann ist es bereits zu spät, um mögliche Fehlentwicklungen im Beratungsprozess zu korrigieren.
Durch die sechs- bis zwölfmonatige Betreuung sollen Sie in die Lage versetzt werden, bei später eventuell notwendig werdenden Bewerbungen selbst adäquate Unterlagen zu erstellen – Hilfe zur Selbsthilfe sozusagen.
Konkrete Maßnahmen, die Sie ergreifen können, damit der Bewerbungsprozess für Sie erfolgreich verläuft
- Bitte rufen Sie regelmäßig Ihre E-Mails ab, um zu prüfen, ob Sie vom Outplacement-Unternehmen Anschreiben zur Prüfung, Jobsearch-Ergebnisse oder andere wichtige Unterlagen erhalten haben. Manche Bewerber rufen Ihre Mails nur selten ab und empfinden es sogar als nervig, wenn die Mitarbeiter des Outplacement-Unternehmens telefonisch nachhaken – was bei Transfergesellschaft und Outplacement-Unternehmen ohne formaljuristische Folgen bleibt, kann bei Nichtbeachtung von E-Mails der Arbeitsagentur schnell zu Sanktionen führen (Kürzung der Leistungen etc.).
- Bitte winken Sie Anschreiben nicht nur einfach durch, wenn Sie sie zur Prüfung erhalten haben, sondern lesen Sie sie aufmerksam. Finden Sie sich im Text wieder – oder sind Ihnen einige Formulierungen zu hochtrabend bzw. zu simpel? Fallen Ihnen etwaige Fehler auf, die übersehen wurden? Geben Sie hierzu den Mitarbeiterinnen der Assistenz Rückmeldung, damit das Anschreiben noch optimiert werden kann. Auch wenn andere Ihnen bei der Erstellung behilflich sind: Es ist IHR Anschreiben, nicht das der Mitarbeiter – auch wenn die Unterlagen in Ihrem Namen versendet werden!
- Geben Sie auch dem Researcher bitte zeitnah Rückmeldung und erläutern ihm, was ggf. noch besser gemacht werden kann oder wo Sie Optimierungsbedarf bei der Stellensuche sehen. Nur so kann der Jobsearcher auf Ihre individuellen Wünsche – natürlich unter Berücksichtigung Ihrer Qualifikationen – eingehen.
In jedem Fall ist es wichtig, während des Betreuungszeitraums stets in gutem Kontakt zu den Mitarbeitern des Outplacement-Unternehmens bzw. der Transfergesellschaft zu stehen. So können offene Fragen und Wünsche rechtzeitig geklärt werden, bevor Unmut entsteht.
In den meisten Fällen gilt: Hände weg von professionellen Bewerbungsservices!
Manche private Dienstleister bieten Ihnen gegen ein gewisses Entgelt an, Ihre Unterlagen auf Grundlage ihrer Zeugnisse oder nach einem Gespräch komplett zu erstellen und in Ihrem Auftrag zu versenden, sodass Sie danach nicht mehr aktiv tätig werden müssen.
Abgesehen davon, dass dies dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" widerspricht, spüren gerade erfahrene Personaler, wenn das Anschreiben nicht individuell verfasst, sondern von einem professionellen Bewerbungsservice erstellt wurde, weil die Formulierungen viel zu aalglatt und oberflächlich klingen, sodass sich der Personalverantwortliche kein konkretes Bild von Ihnen machen kann.