AGG: So vermeiden Sie eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

Inzwischen sind die ersten Fälle von Klagen wegen Entschädigung wegen Verstößen gegen das seit August 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beim Bundesarbeitsgericht angekommen. Am 22.01.2009 hat das BAG einer Mitarbeiterin eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung nach dem AGG zugesprochen.

Mit dem Urteil vom 22.01.2009 hat das BAG eine Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg bestätigt. Danach muss ein Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen das AGG einer Mitarbeiterin wegen Altersdiskriminierung eine Entschädigung von 1.000 EUR zahlen.

Das ist nach dem AGG verboten
Auf Grundlage des AGG ist es Arbeitgebern verboten, Mitarbeiter wegen 8 in § 1 AGG genannten Kriterien zu benachteiligen. Diese Kriterien sind:

  1. Rasse
  2. Ethnische Herkunft
  3. Geschlecht
  4. Religion
  5. Weltanschauung
  6. Behinderung
  7. Alter
  8. Sexuelle Identität

Bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot hat der Arbeitgeber nach § 15 AGG Entschädigung und Schadensersatz zu zahlen.

Aus diesem Grund lag in dem Fall ein Verstoß gegen das AGG vor
Die Klägerin war bei dem beklagten Bundesland im öffentlichen Dienst als Kindergärtnerin beschäftigt. In dem Land wurde durch das Stellenpoolgesetz ein Stellenpool geschaffen. In diesen Stellenpool wurden alle Mitarbeiter versetzt, die von ihrer Dienst- oder Personalstelle einem sogenannten "Personalüberhang" zugeordnet wurden.

Für den Bereich, in dem die Klägerin beschäftigt war, war vorgesehen, dass alle Mitarbeiter, die an einem Stichtag das 40. Lebensjahr überschritten hatten, in den "Personalüberhang" eingegliedert wurden. Dazu gehörte auch die Klägerin.

So können Sie einen Verstoß gegen das AGG vermeiden
Das Land hatte die Regelung pauschal damit begründet, dass eine ausgewogene Personalstruktur hätte hergestellt werden müssen. Dieser pauschale Hinweis reichte den Richtern nicht. Als Arbeitgeber sind Sie was das AGG betrifft auf der sicheren Seite, wenn Sie folgende Angaben für eine unterschiedliche Behandlung der Altersgruppen wegen Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur machen können:

  1. Wie soll diese Personalstruktur aussehen?
  2. Warum ist sie erforderlich?
  3. Wie soll sie durch die vorgenommene Personalauswahl erreicht werden?