Änderungen im Steuerrecht 2015: Das müssen Sie wissen

Im Jahr 2015 treten zahlreiche Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die für Sie von Belang sein können. Das nationale Steuerrecht wird unter anderem infolge des EU-Beitritts von Kroatien angepasst. Weitere Änderungen folgen dem Zollkodex der Union.

Zum einen wird im Jahr 2015 der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von bislang 1.000 Euro auf 1.130 Euro erhöht. Dieser Betrag wird vom Bruttoarbeitslohn aus einer nicht selbstständigen Arbeit abgezogen. Lediglich die noch verbleibenden Einkünfte müssen von Ihnen versteuert werden. Liegt Ihr Bruttoarbeitslohn unter diesem Betrag, werden Ihre Einnahmen automatisch auf 0 Euro reduziert.

Darüber hinaus sollen auch die Behinderten-Pauschbeträge ab 2015 erhöht werden. Obgleich die tatsächliche Höhe noch nicht bekannt ist, wird mit einer Erhöhung von circa 30 Prozent gerechnet. Aufgrund der enormen Belastungen, die einem behinderten Menschen unmittelbar infolge seiner Behinderung entstehen, kann die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer durch den Pauschbetrag vermindert werden.

Die Höhe des Betrags richtet sich dabei an den dauernden Grad der Behinderung. Zusätzlich sollen ab 2015 die Behinderten-Pauschbeträge von Kindern auf die Eltern übertragen werden können. Bei der Erhöhung der Pauschbeträge handelt es sich um wichtige Änderungen im Steuerrecht im Jahr 2015.

Festgelegte Dauer der Erstausbildung

Änderungen im Steuerrecht gibt es ab 2015 auch für die Dauer der Erstausbildung. Es wurde in den letzten Jahren vermehrt nach Möglichkeiten gesucht, dass Kinder eigene Werbungskosten und vorgezogene Betriebsausgaben, die durch ein Erststudium oder eine Erstausbildung entstehen, sammeln und dadurch eine Verminderung der Steuer bei ersten eigenen Einkünften erzielen können.

Der Gesetzgeber hat jedoch bereits entschieden, dass dies lediglich für ein Zweitstudium beziehungsweise eine Zweitausbildung möglich ist. Vielfach wurde angeraten, dass auch eine kurze Ausbildung zum Taxifahrer oder zur Stewardess als Erstausbildung dienen kann. Ein folgendes Bachelor-Studium könnte dann, so die Hinweise von diversen Steuerberatern, Werbungskosten und vorgezogene Betriebsausgaben generieren.

Ab 2015 nimmt der Gesetzgeber jedoch in das Einkommenssteuergesetz eine festgelegte Dauer von mindestens 18 Monaten für die erste Ausbildung mit ein. Diese Ausbildung muss außerdem mit einer Prüfung beendet werden.

Weitere Änderungen im Steuerrecht

Ab 2015 ist geplant, dass gesetzlich festgeschrieben wird, welche Aufwendungen zur Berechnung der steuerfreien Grenze von Betriebsveranstaltungen einbezogen werden müssen. Es ist geplant, dass Betriebsveranstaltungen fortan bis 150 Euro je Arbeitnehmer steuerfrei sein sollen.

Außerdem wird die Grenze für Sachbezüge verringert. Sachbezüge werden oftmals gerne in Form eines Warengutscheins verteilt. Die steuerfreien Sachbezüge werden von 44 Euro im Monat auf 20 Euro monatlich gesenkt. Höhere Sachbezüge müssen folglich von Ihnen versteuert werden.