Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids
- Der Steuerbescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
- Der Steuerbescheid ergeht nur vorläufig.
- Der Steuerbescheid enthält offenbare Fehler wie Schreib- oder Rechenfehler.
- Der Steuerbescheid kann mit Zustimmung des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten geändert werden.
- Es werden nachträglich neue Tatsachen bekannt.
- Widerstreitende Festsetzungen können korrigiert werden.
- Veränderte Grundlagenbescheide verändern zugleich die Folgebescheide.
- Neue Ereignisse wirken sich auf zurückliegende Steuerangelegenheiten aus.
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