Ein solcher Fehler liegt nicht vor, wenn das Finanzamt einen bestimmten Antrag nicht berücksichtigt hat, denn das kann auch willentlich geschehen sein.
Tipp: Legen Sie beim geringsten Zweifel am Steuerbescheid innerhalb von einem Monat Einspruch ein. Ist diese Frist erstmal verstrichen, sind Ihre Chancen auf nachträgliche Änderung sehr gering.
(Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil Az. 6 K 955/99 vom 11.9.2001)